Medieninformationen 2012
[131/2012 - 12.12.2012]
Landesdirektion schließt Genehmigungsverfahren für Ausbau des Porschewerkes in Leipzig ab
4. Teilgenehmigung übergeben
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für den Ausbau des Porschewerkes in Leipzig ist mit der Übergabe der 4. Teilgenehmigung an die Porsche Leipzig GmbH beendet.
Damit liegt abschließend die Genehmigung für die Lackiererei vor. Mit den Arbeiten für die Errichtung der nunmehr endgültig genehmigten Bauten wurde bereits im Frühjahr 2012 begonnen, da durch die Landesdirektion Leipzig am 11.01.2012 eine Zulassung zum vorzeitigen Beginn der Errichtungsarbeiten erteilt wurde.
Mit der letzten Teilgenehmigung endet ein 14 Monate währendes Genehmigungsverfahren für den Ausbau des Porschewerkes von einem reinen Montagewerk zu einem vollständigen Automobilwerk mit Karosseriebau, Lackiererei und Montage.
Das nunmehr durch die Landesdirektion nach dem Leipziger BMW-Werk zum zweiten Mal durchgeführte komplexe immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren mit Teilgenehmigungen hat sich erneut bewährt. Das Verfahren ermöglichte der Porsche Leipzig GmbH die Errichtung des Werkes in mehreren Teilschritten, stellte eine Beteiligung der Öffentlichkeit sicher und bündelte eine Vielzahl von notwendigen Genehmigungen und Zulassungen aus mehreren Rechtsgebieten.
Mit der Werkserweiterung wird ein spürbarer Beitrag zur Stärkung des Industriestandortes Leipzig geleistet.