Medieninformationen 2012
[093/2012 - 14.10.2012]
Eingliederung der Gemeinde Bergen in die Stadt Falkenstein/Vogtl.
Die Stadt Falkenstein/Vogtl. ist erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Grünbach und Neustadt/ Vogtl. Als erfüllende Gemeinde nimmt sie die Aufgaben für alle Gemeinden war. Die Gemeinde Bergen ist Mitglied des Verwaltungsverbandes „Jägerswald“, dem außerdem die Gemeinden Theuma, Tirpersdorf und Werda angehören.
Die Stadt Falkenstein/Vogtl. und die Gemeinde Bergen hatten mit Vereinbarung vom 16. Dezember 2010 die Eingliederung der Gemeinde Bergen in die Stadt Falkenstein/Vogtl. vereinbart. Die erforderliche Genehmigung dieser Vereinbarung durch die Rechtsaufsichtbehörde beim Landratsamt des Vogtlandkreises wurde nicht erteilt. Hiergegen legten die Stadt Falkenstein/Vogtl. und die Gemeinde Bergen Widerspruch ein.
Mit Widerspruchbescheid vom 10. Oktober 2012 der Landesdirektion Sachsen wurden die Widersprüche zurückgewiesen. Die Zurückweisung der Widersprüche wurde im Wesentlichen damit begründet, dass angesichts der heranzuziehenden Maßstäbe (die Einwohnerzahl, die landesplanerische Absicht der Sicherung des ländlichen Raumes sowie die Mehrheit in der Verbandsversammlung) und nach Auswertung der Sachvorträge der Widerspruchsführenden nicht erkennbar ist, warum einer Eingliederung der Gemeinde Bergen in die Stadt Falkenstein/Vogtl. ein höheres Gewicht beizumessen sein soll als dem Festhalten an den bestehenden räumlichen und verwaltungsstrukturellen Gegebenheiten mit Optionen zur Effizienzsteigerung im Verwaltungshandeln innerhalb des Verwaltungsverbandes „Jägerswald“.
Der am Sonntag stattfindende Bürgerentscheid wird durch den Widerspruchbescheid der Landesdirektion Sachsen nicht berührt. Gegen den Widerspruchbescheid kann Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz erhoben werden.
Die Stadt Falkenstein/Vogtl. und die Gemeinde Bergen hatten mit Vereinbarung vom 16. Dezember 2010 die Eingliederung der Gemeinde Bergen in die Stadt Falkenstein/Vogtl. vereinbart. Die erforderliche Genehmigung dieser Vereinbarung durch die Rechtsaufsichtbehörde beim Landratsamt des Vogtlandkreises wurde nicht erteilt. Hiergegen legten die Stadt Falkenstein/Vogtl. und die Gemeinde Bergen Widerspruch ein.
Mit Widerspruchbescheid vom 10. Oktober 2012 der Landesdirektion Sachsen wurden die Widersprüche zurückgewiesen. Die Zurückweisung der Widersprüche wurde im Wesentlichen damit begründet, dass angesichts der heranzuziehenden Maßstäbe (die Einwohnerzahl, die landesplanerische Absicht der Sicherung des ländlichen Raumes sowie die Mehrheit in der Verbandsversammlung) und nach Auswertung der Sachvorträge der Widerspruchsführenden nicht erkennbar ist, warum einer Eingliederung der Gemeinde Bergen in die Stadt Falkenstein/Vogtl. ein höheres Gewicht beizumessen sein soll als dem Festhalten an den bestehenden räumlichen und verwaltungsstrukturellen Gegebenheiten mit Optionen zur Effizienzsteigerung im Verwaltungshandeln innerhalb des Verwaltungsverbandes „Jägerswald“.
Der am Sonntag stattfindende Bürgerentscheid wird durch den Widerspruchbescheid der Landesdirektion Sachsen nicht berührt. Gegen den Widerspruchbescheid kann Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz erhoben werden.