Medieninformationen 2012
[102/2012 - 26.10.2012]
Das Gewerbegebiet in Oederan kann ausgebaut werden
Die Landesdirektion Sachsen bewilligt über 1 Mio EUR für die Erweiterung des Gewerbegebietes „Am Galgenberg“ an der B 173
Mit Zuwendungsbescheid vom 22.10.2012 hat die Landesdirektion im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ der Stadt Oederan einen Betrag von rund 1,013 Mio EUR bewilligt. Die Mittel setzen sich je zur Hälfte aus Bundes- und Landesmitteln zusammen.
Das Gewerbegebiet wird um 6,25 ha erweitert. Die zu bauende Erschließungsstraße wird sich über eine Länge von 500 m erstrecken. Daneben werden von dem Fördergeld u.a. der Bau der Regenwasserableitung und Rückhaltung, Trinkwasser- und Löschwasserleitungen sowie Abwasserleitungen finanziert. Innerhalb des Bewilligungszeitraumes, der am 30. November 2013 endet, ist das Vorhaben durchzuführen.
Die Stadt Oederan hat sicherzustellen, dass auf dem erschlossenen Gelände auf mindestens 51% der Fläche förderfähige Betriebe angesiedelt werden, d.h. Betriebe, in denen überwiegend Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden. Dabei hat der Verkauf des Grundstücks nur an das förderfähige Unternehmen selbst und nicht an Dritte zu erfolgen.
Durch den Zuwendungsempfänger ist nachzuweisen, dass durch öffentliche Verkaufsbemühungen, wie z.B. Hinweistafeln auf dem Gewerbegebiet, Veröffentlichungen in überregionalen Tageszeitungen, Einschalten eines überregionalen Maklers, zum Marktpreis an den besten Bieter verkauft wurde. Der Zuwendungsempfänger hat die Förderung an die sich ansiedelnden Unternehmen weiterzugeben.
Das Gewerbegebiet wird um 6,25 ha erweitert. Die zu bauende Erschließungsstraße wird sich über eine Länge von 500 m erstrecken. Daneben werden von dem Fördergeld u.a. der Bau der Regenwasserableitung und Rückhaltung, Trinkwasser- und Löschwasserleitungen sowie Abwasserleitungen finanziert. Innerhalb des Bewilligungszeitraumes, der am 30. November 2013 endet, ist das Vorhaben durchzuführen.
Die Stadt Oederan hat sicherzustellen, dass auf dem erschlossenen Gelände auf mindestens 51% der Fläche förderfähige Betriebe angesiedelt werden, d.h. Betriebe, in denen überwiegend Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden. Dabei hat der Verkauf des Grundstücks nur an das förderfähige Unternehmen selbst und nicht an Dritte zu erfolgen.
Durch den Zuwendungsempfänger ist nachzuweisen, dass durch öffentliche Verkaufsbemühungen, wie z.B. Hinweistafeln auf dem Gewerbegebiet, Veröffentlichungen in überregionalen Tageszeitungen, Einschalten eines überregionalen Maklers, zum Marktpreis an den besten Bieter verkauft wurde. Der Zuwendungsempfänger hat die Förderung an die sich ansiedelnden Unternehmen weiterzugeben.