Medieninformationen 2012
[005/2012 - 08.03.2012]
Dresdner Ostumfahrung kann weiter wachsen
Bonnewitz wird frei vom Durchgangsverkehr
Landesdirektion genehmigt Ausbau der S 177 nördlich von Pirna
Die Landesdirektion Dresden (seit dem 1. März 2012: Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden) hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der S 177 nördlich von Pirna abgeschlossen. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat damit Baurecht für die etwa fünf Kilometer umfassende Straßenbaumaßnahme, die wesentlicher Teil einer künftigen Dresdner Ostumfahrung sein wird.
Das Vorhaben umfasst einen Ausbau- und einen Neubauabschnitt. Der Ausbauabschnitt ist 1,75 Kilometer lang. Er beginnt südlich des vorhandenen Knotenpunktes der S 177 mit der S 167 (Kastanienallee/Äußere Pillnitzer Straße) und endet nördlich der vorhandenen Kreuzung der S 177 mit der Grundmühlenstraße und dem Weinbergweg. Der anschließende Neubauabschnitt ist 3,2 Kilometer lang. Die Trasse verläuft dabei zunächst nahe der vorhan¬denen S 177, bis sie südlich von Bonnewitz nach Osten schwenkt und die Ortslage in dieser Richtung umgeht. Südlich von Wünschendorf endet der jetzt genehmigte Straßenneubau kurz nach der Querung der alten S 177. Es schließt sich hier die geplante Straßenbaumaßnahme „S 177 Ortsumgehung Wünschendorf/Eschdorf“ an, für die derzeit die Landesdirektion das Planfeststellungsverfahren durchführt.
In ihrem gegenwärtigen Zustand genügt die S 177 nicht den verkehrlichen Anforderungen. Insbesondere die seit Fertigstellung der Bundesautobahn A 17 südlich von Dresden gestiegenen Verkehrsmengen kann die Trasse nicht mehr mit ausreichender Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität aufnehmen. In der gesamten Ortsdurchfahrt Bonnewitz fehlen Gehwege oder Querungshilfen. Der unzureichende Ausbaustandard in Kombination mit der gestiege¬nen Verkehrsbelastung, insbesondere durch Schwerverkehr, führt in der Ortsdurchfahrt zu erheblichen Lärm- und Schadstoffbelastungen, Sicherheitsdefiziten und Einschränkungen in der Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion der Straße. Nördlich von Bonnewitz führt die S 177 durch den Bonnewitzer Grund, dann in serpentinenartiger Kurvenfolge steil ansteigend auf das Schönfelder Hochland. Sowohl der Querschnitt der Fahrbahn, als auch die Sichtfelder der Einmündungen und die Kurvenradien sind ungenügend ausgeformt. Wegen der starken Längsneigung und der engen Kurve musste in diesem Abschnitt die Geschwindigkeit bereits auf 30 Kilometer je Stunde begrenzt werden.
Mit der nun genehmigten Straßenbaumaßnahme wird die Ortslage Bonnewitz erheblich vom Durchgangsverkehr entlastet. Die Verkehrsmenge wird sich für 2020 mit etwa 1000 Kraftfahrzeugen pro Tag auf etwa ein Zehntel der ohne Ortsumfahrung zu erwartenden Last minimieren.
Die S 177 erhält einen dreistreifigen Regelquerschnitt. Damit stehen in beiden Fahrtrichtungen abwechselnd zwei Fahrstreifen zur Verfügung. In regelmäßigen Abständen können langsam fahrende Fahrzeuge gefahrlos überholt werden. Im Bereich der langen Steigungstrecke zwischen Bonnewitz und Wünschendorf muss die zweistreifige Führung bergwärts in Richtung Radeberg liegen. Um hier für die Richtung Pirna Fahrenden eine überlange Strecke mit Überholverbot zu vermeiden, wird die Trasse in diesem Abschnitt über eine Länge von 1200 Metern vierstreifig ausgebaut.
Für eine möglichst störungsfreie und zügige Verkehrsabwicklung werden die Knotenpunkte der S 177 mit der verlegten K 8713 (Dorfstraße) in Bonnewitz und der S 177alt (Radeberger Straße) südlich von Wünschendorf teilplanfrei ausgebildet. Die S 177 wird dabei über Rampen an die einmündenden oder kreuzenden Straßen angebunden.
Das Straßenbauvorhaben führt zu umfangreichen Eingriffen in Natur und Landschaft. So quert die Trasse mit dem Bonnewitzer Grund ein hochwertiges Naturschutzgebiet von europäischem Rang und berührt Lebensräume geschützter Tierarten. Erhebliche Beeinträchtigungen können jedoch durch ein umfangreiches Schutzkonzept ausgeschlossen und notwendige Eingriffe durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. So werden zum Beispiel in Eingriffsnähe zahlreiche Streuobstwiesen angelegt oder erweitert und Nachpflanzungen auf überalterten und lückigen Streuobstwiesen durchgeführt. Damit erfolgt eine Aufwertung bestehender charakteristischer Landschaftsstrukturelemente.
In Nähe der künftigen Trasse fehlen allerdings ausreichend Areale mit Aufwertungspotential und dem Einverständnis der Flächennutzer. Die bereits durch die Straßenbaumaßnahme erheblich betroffenen landwirtschaftlichen Flächen sollten nicht weiter belastet werden. Teilweise müssen Kompensationsmaßnahmen deshalb auch in größerer Entfernung zum Eingriffsort durchgeführt werden. So entsteht zum Beispiel im Zusammenhang mit der jetzt erteilten Straßenbaugenehmigung für die S 177 eine umfangreiche Erstaufforstung von 3,35 h in der Gemeinde Diera-Zehren.
Zahlreiche Einwohner der Ortslage Bonnewitz haben im Planfeststellungsverfahren aktive Lärmschutzmaßnahmen gefordert. Dieser Forderung wurde im Rahmen der Abwägung teilweise entsprochen, obwohl die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmverordnung nicht überschritten werden und kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz besteht. Die Planfeststellungsbehörde hat ihren Entscheidungsspielraum jedoch genutzt, um eine Verlängerung geplanter Fledermausschutzwände mit Lärm mindernder Wirkung auf der der Ortslage Bonnewitz zugewandten Seite anzuordnen.
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr plant die sofortige Durchführung der Straßenbaumaßnahme nach Ausschreibung und Vergabe der Aufträge. Da aus artenschutzrechtlichen Gründen vom 1. März bis zum 30. September Baumfällungen grundsätzlich nicht möglich sind, wurden - um das Baufeld freizumachen - erforderliche Baumfällungen aufgrund separater Entscheidungen der Forstbehörden bereits durchgeführt.