Medieninformationen 2012
[042/2012 - 07.06.2012]
Haushalt der Stadt Chemnitz für 2012 durch Landesdirektion mit Einschränkungen bestätigt
Stadt Chemnitz hat Kreditgenehmigung selbst in der Hand
Mit Bescheid vom 07.06.2012 wurde seitens der Landesdirektion Sachsen der Haushalt der Stadt Chemnitz für das Jahr 2012 mit Gesamtaufwendungen von 586,23 Mio EUR bestätigt.
Da weder im Jahr 2012 noch in den Jahren bis 2015 die im städtischen Haushalt enthaltenen Erträge die veranschlagten Aufwendungen decken können, sondern vielmehr für 2012 ein negatives Gesamtergebnis von 40,4 Mio EUR und für den Finanzplanungszeitraum von 2012 bis 2015 sogar ein negatives Gesamtergebnis von insgesamt 156,1 Mio EUR ausgewiesen werden musste, war die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des diesjährigen Haushalts nur auf Grundlage einer haushaltsrechtlichen Ausnahmeregelung möglich. Die Gesetzmäßigkeit des Haushalts orientiert sich dann allein an der Fähigkeit der Stadt; mit den vorhandenen liquiden Mitteln die Zahlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.
Allerdings geht aus dem städtischen Haushalt für 2012 hervor, dass ohne weitere tiefgreifende Konsolidierungsmaßnahmen spätestens ab dem Jahr 2014 die Liquiditätsreserven der Stadt vollständig aufgezehrt sein werden. Die Stadt wäre damit ab 2014 gezwungen, zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit dauerhaft auf Kassenkredite – die kommunale Form von Kontokorrentkrediten - zurückzugreifen. Damit würden quasi auch die Zinsen für die Schulden der Stadt zum Teil durch neue Kredite finanziert. Die Stadt geriete dadurch gleichsam in eine inakzeptable „Schuldenspirale“.
Angesichts dieser desolaten Haushaltslage und des daraus resultierenden Verlustes der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt war die Genehmigung der im Haushalt 2012 veranschlagten Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen nur unter einer Bedingung möglich. Diese zielt auf die Verbesserung der Liquidität, so dass ab 2013 zumindest die Zahlungsfähigkeit auch ohne die Inanspruchnahme von Kassenkrediten aufrechterhalten werden kann. Konkret dürfen entsprechend dieser Bedingung im Jahr 2012 erst dann Kredite aufgenommen und Verpflichtungen zu Lasten künftiger Jahre eingegangen werden, wenn für das bereits beschlossene Entwicklungs- und Konsolidierungskonzept (Ekko) bis spätestens zum 31.07.2012 eine Fortschreibung beschlossen wird. Dabei müssen die in der Fortschreibung des Ekko enthaltenen Maßnahmen bis zum Jahr 2015 zu einer Liquiditätsverbesserung mindestens in Höhe des Konsolidierungsvolumens führen, das sich aus der seitens der Stadt angekündigten Fortschreibung des Ekko ergibt, die Ende Juni dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
Damit obliegt es nunmehr der alleinigen Verantwortung der Stadt bzw. des Stadtrates selbst, ob die Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme in diesem Jahr und für das Eingehen von Verpflichtungen für die Folgejahre geschaffen werden. Andernfalls sind ohne die diesjährige Kreditgenehmigung die Folgen für die Investitionstätigkeit der Stadt zu tragen. Die Stadt muss dann im Rahmen einer investiven Prioritätensetzung entscheiden, welche der geplanten Investitionsvorhaben mit den ohne eine Kreditaufnahme vorhandenen Mitteln finanziert werden können.