Medieninformationen 2012
[064/2012 - 06.08.2012]
Straßenbahnhaltestelle Rathaus Stötteritz kann behindertengerecht ausgebaut werden
Landesdirektion erteilt Plangenehmigung
Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt den behindertengerechten Ausbau der LVB-Straßenbahnhaltestelle Rathaus Stötteritz genehmigt. Die Haltestelle wird von der Straßenbahnlinie 4 (Gohlis, Landsberger Straße - Stötteritz, Holzhäuser Straße) bedient, die Teile des Leipziger Nordens unter Andienung des Stadtzentrums einschließlich des Hauptbahnhofes mit Teilen des Leipziger Ostens und Südostens verbindet. Die nunmehr genehmigte Straßenbahnhaltestelle ist bisher nicht für den barrierefreien Aus- und Zustieg hergerichtet.
Zum barrierefreien Aus- und Zustieg sollen sogenannte Haltestellenkaps mit einer Höhe von 22 cm über den Schienenoberkanten und mit Blindenleitsystemen angelegt werden. Das Kap für die stadteinwärts verkehrenden Straßenbahnzüge soll in der Holzhäuser Straße als für den Straßenverkehr überfahrbares Kap, das stadtauswärtige Kap in der Arnoldstraße am Fahrbahnrand gebaut werden. Zudem erhält das stadteinwärtige Kap - wie bisher - einen Fahrgastunterstand, am stadtauswärtigen Kap fehlt hierfür wegen der geringen Gehwegbreite - ebenfalls wie bisher - der Platz.
Weiterhin sind Anpassungen der Gleise, Gehwege und Fahrbahnbereiche einschließlich der Gleis- und Straßenentwässerungsanlagen sowie der Fahrleitungsanlage erforderlich. Bei der Anpassung des Gleisbogens von der Holzhäuser in die Arnoldstraße soll der Bogenradius des stadteinwärtigen Gleises so aufgeweitet werden, dass es - anders als bisher - von den vergleichsweise lange Radstände aufweisenden XXL-Zügen der LVB passiert werden kann. Das führt zu einer Erhöhung der streckenbezogenen Variabilität im Wageneinsatz und daraus folgend zur besseren bedarfsorientierten Kapazitätssteuerung.
Im Zusammenhang mit dem Gleis- und Haltestellenbau sind auch umfangreiche Baumaßnahmen an Mischwasserkanälen und zugehörigen Schächten der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) geplant. Zum Teil handelt es sich dabei um Maßnahmen, die für den Haltestellenausbau erforderlich werden, zum Teil aber auch um Maßnahmen, die die KWL ohnehin durchführen will. LVB und KWL haben über die Maßnahmen einen Koordinierungsvertrag geschlossen.
Für das Vorhaben sollen ausschließlich Flächen im Eigentum der Stadt Leipzig in Anspruch genommen werden. Soweit Wandbefestigungen für die Fahrleitungsanlage an Gebäuden angebracht werden sollen, liegen der Landesdirektion schriftliche Einverständniserklärungen der Gebäudeeigentümer vor.
Im Zuge der Gleisumbauten werden für die Eigentümerin zweier Gebäude nach den gesetzlichen Vorschriften über den Verkehrslärmschutz Ansprüche auf Entschädigung für passive Lärmschutzmaßnahmen (Dämmung des Gebäudes) entstehen. Die Landesdirektion hat die Ansprüche in der Plangenehmigung festgesetzt.
Das Vorhaben wird durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr mit öffentlichen Fördermitteln unterstützt.