Medieninformationen 2012
[028/2012 - 11.05.2012]
Landesdirektion Sachsen warnt vor unsicheren Schneidwerkzeugen für Freischneider und Motorsensen
Die Landesdirektion Sachsen rät vom Kauf und der Verwendung von schlegelartigen Schneidwerkzeugen für Freischneider und Motorsensen ab. An diese Gartengeräte, die zum Schneiden von Gras, Unkraut, Gestrüpp und ähnlicher Vegetation verwendet werden, können je nach Verwendungszweck unterschiedliche Schneidwerkzeuge montiert werden. Schlegelartige Schneidwerkzeuge bestehen aus einem Drehkopf, an dem mehrere, beweglich angebrachte Metallteile, wie Ketten, Messer oder Bürsten befestigt sind.
Marktüberwachungsbehörden in Schweden und Großbritannien haben über Unfälle informiert, bei denen sich bewegliche Teile des Schneidwerkzeuges gelöst haben, herausgeschleudert wurden, den Benutzer oder andere Personen lebensbedrohlich verletzten oder - in einem Fall - auch getötet haben. Die EU-Kommission hat deshalb ein Verbot für das Inverkehrbringen von schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare, handgeführte Freischneider und Motorsensen ausgesprochen.
Die Landesdirektion Sachsen hat für ihren Zuständigkeitsbereich durch eine Allgemeinverfügung bereits ein Verbot für den Verkauf von schlegelartigen Schneidwerkzeuge erlassen. Der Handel mit diesen Schneidwerkzeugen ist im Freistaat demnach nicht zulässig. Im rahmen von Kontrollen der Marktüberwachungsbehörden bei Herstellern, Importeuren und Händlern wurden bisher auch keine Verstöße gegen das Handelsverbot festgestellt. Es ist jedoch nicht gänzlich auszuschließen, dass Schneidwerkzeuge dieser Bauart dennoch vereinzelt im Einzelhandel oder im Internet angeboten werden.
Es wird dringend davor gewarnt, schlegelartige Schneidwerkzeuge für Freischneider und Motorsensen zu erwerben oder zu verwenden. Bei Einsatz von Schneidwerkzeugen dieser Bauart besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko.
Ergänzende Informationen:
Die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zum Handelsverbot mit schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare handgeführte Freischneider/Motorsensen ist im Sächsischen Amtsblatt Nr.16/2012 veröffentlicht. Der Wortlaut kann unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.sachsen-gesetze.de/shop/saechsabl/2012/16/read_pdf
Der vollständige Text des Beschlusses der Europäischen Kommission zum Verbot des Inverkehrbringens von schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare handgeführte Freischneider/Motorsensen ist unter folgendem Link erreichbar:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:018:0005:0006:DE:PDF