Medieninformationen 2012
[111/2012 - 12.11.2012]
Luftrettung am Klinikum Görlitz wird auf modernsten Sicherheitsstandard gebracht
Landesdirektion genehmigt Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach des Klinik-Hauptgebäudes
Die Landesdirektion Sachsen hat dem Städtischen Klinikum Görlitz die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes im Westteil des Klinikgeländes auf dem Dach von Haus A erteilt. Das Görlitzer Klinikum ist das einzige ostsächsische Schwerpunktkrankenhaus und zugleich regionales Traumazentrum. Seinen medizinischen Versorgungsauftrag kann es vollständig nur dann erfüllen, wenn ihm ein uneingeschränkt nutzbarer Hubschrauberlandeplatz zur Verfügung steht. Das war bisher nicht der Fall.
Der neue Landeplatz entspricht modernsten Sicherheitsstandards. Er wird als von einer Stahlkonstruktion getragene Aluminiumplattform auf den südwestlichen Flügel von Haus A der Klinik aufgesetzt. Die benutzbare tragfähige Fläche liegt 18 Meter über Grund und ihr Durchmesser beträgt 28 Meter. Die eigentliche Start- und Landefläche wird ein Quadrat von 18 Metern Seitenlänge sein, das im Mittelpunkt der Plattform zentriert ist. Auf dieser Plattform darf sich jeweils nur ein Hubschrauber mit einer maximalen Startmasse von 6 Tonnen befinden.
Generell ist der Landeplatz beim Klinikum zur Durchführung von Hubschrauberflügen im Rahmen der Notfallrettung, des Krankentransportes und für die Zwecke des Katastrophenschutzes vorgesehen. Nicht planbare Einsätze sind rund um die Uhr möglich, planbare Einsätze - vor allem zum Zwecke des Krankentransportes - sind auf Werktage zwischen 7.00 und 19.00 Uhr zu beschränken.
Die Genehmigung der Landesdirektion regelt in einer ganzen Reihe von Nebenbestimmungen weitere Details der Einrichtung und des Betriebes des Landesplatzes - so etwa die Art der Befeuerung und Beleuchtung und der erforderlichen Löschanlage, die Absperrung und die Zugänge der Plattform, die Flugdokumentation oder auch die Flugbetriebsaufsicht vor Ort.
Mit dem Bau der Plattform hat das Klinikum auf Grund einer vorliegenden baurechtlichen Genehmigung bereits beginnen können. Vor Inbetriebnahme des Landeplatzes muss noch dessen Abnahme durch die Landesdirektion erfolgen.
Der neue Landeplatz entspricht modernsten Sicherheitsstandards. Er wird als von einer Stahlkonstruktion getragene Aluminiumplattform auf den südwestlichen Flügel von Haus A der Klinik aufgesetzt. Die benutzbare tragfähige Fläche liegt 18 Meter über Grund und ihr Durchmesser beträgt 28 Meter. Die eigentliche Start- und Landefläche wird ein Quadrat von 18 Metern Seitenlänge sein, das im Mittelpunkt der Plattform zentriert ist. Auf dieser Plattform darf sich jeweils nur ein Hubschrauber mit einer maximalen Startmasse von 6 Tonnen befinden.
Generell ist der Landeplatz beim Klinikum zur Durchführung von Hubschrauberflügen im Rahmen der Notfallrettung, des Krankentransportes und für die Zwecke des Katastrophenschutzes vorgesehen. Nicht planbare Einsätze sind rund um die Uhr möglich, planbare Einsätze - vor allem zum Zwecke des Krankentransportes - sind auf Werktage zwischen 7.00 und 19.00 Uhr zu beschränken.
Die Genehmigung der Landesdirektion regelt in einer ganzen Reihe von Nebenbestimmungen weitere Details der Einrichtung und des Betriebes des Landesplatzes - so etwa die Art der Befeuerung und Beleuchtung und der erforderlichen Löschanlage, die Absperrung und die Zugänge der Plattform, die Flugdokumentation oder auch die Flugbetriebsaufsicht vor Ort.
Mit dem Bau der Plattform hat das Klinikum auf Grund einer vorliegenden baurechtlichen Genehmigung bereits beginnen können. Vor Inbetriebnahme des Landeplatzes muss noch dessen Abnahme durch die Landesdirektion erfolgen.