Medieninformationen 2012
[065/2012 - 07.08.2012]
Rechtsaufsichtliche Bewertung der Fortschreibung des Entwicklungs- und Konsolidierungskonzeptes der Stadt Chemnitz (Ekko II)
Der Stadtrat hat am 02.07. und 18.07.2012 die Fortschreibung des Entwicklungs- und Konsolidierungskonzeptes der Stadt Chemnitz (Ekko II) beschlossen. Diese ist mit Schreiben vom 19.07.2012 der Landesdirektion Sachsen zur Information übersandt worden.
Im Zuge der Bewertung des Ekko II ist die Landesdirektion zu dem Ergebnis gelangt, dass die beschlossenen Maßnahmen ausgehend vom gegenwärtigen Kenntnisstand ausreichen, das Eintreten eines nur noch über Kassenkredite zu deckenden Zahlungsmittelbedarfes im Finanzplanungszeitraum bis 2015 auszuschließen. Die Landesdirektion geht daher davon aus, dass durch den Beschluss des Ekko II die aufschiebende Bedingung aus der Haushaltsgenehmigung 2012 erfüllt wurde und der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für 2012 und der Gesamtbetrag für die Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in den Jahren 2013 bis 2015 damit als genehmigt betrachtet werden können.
Allerdings hängt nach Auffassung der Landesdirektion bei einer Anzahl von Maßnahmen des Ekko II der tatsächliche Erfolg vom Eintritt von Zukunftsprognosen, von noch nicht absehbaren Entscheidungen Dritter oder von noch ausstehenden Beschlüssen des Stadtrates oder beschließender Ausschüsse ab.
Sollten Maßnahmen des EKKO II vollständig oder teilweise nicht umsetzbar sein, ist die Stadt Chemnitz verpflichtet, diese umgehend durch alternative Maßnahmen mit gleichem Konsolidierungspotential zu ersetzen.
Die Landesdirektion legt der Stadt Chemnitz dringend nahe, auch bei ersten Konsolidierungserfolgen und daraus möglicherweise resultierenden ersten Anzeichen einer Entspannung der Haushaltslage konsequent an der Umsetzung des Ekko II festzuhalten.
Im Zuge der Bewertung des Ekko II ist die Landesdirektion zu dem Ergebnis gelangt, dass die beschlossenen Maßnahmen ausgehend vom gegenwärtigen Kenntnisstand ausreichen, das Eintreten eines nur noch über Kassenkredite zu deckenden Zahlungsmittelbedarfes im Finanzplanungszeitraum bis 2015 auszuschließen. Die Landesdirektion geht daher davon aus, dass durch den Beschluss des Ekko II die aufschiebende Bedingung aus der Haushaltsgenehmigung 2012 erfüllt wurde und der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für 2012 und der Gesamtbetrag für die Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in den Jahren 2013 bis 2015 damit als genehmigt betrachtet werden können.
Allerdings hängt nach Auffassung der Landesdirektion bei einer Anzahl von Maßnahmen des Ekko II der tatsächliche Erfolg vom Eintritt von Zukunftsprognosen, von noch nicht absehbaren Entscheidungen Dritter oder von noch ausstehenden Beschlüssen des Stadtrates oder beschließender Ausschüsse ab.
Sollten Maßnahmen des EKKO II vollständig oder teilweise nicht umsetzbar sein, ist die Stadt Chemnitz verpflichtet, diese umgehend durch alternative Maßnahmen mit gleichem Konsolidierungspotential zu ersetzen.
Die Landesdirektion legt der Stadt Chemnitz dringend nahe, auch bei ersten Konsolidierungserfolgen und daraus möglicherweise resultierenden ersten Anzeichen einer Entspannung der Haushaltslage konsequent an der Umsetzung des Ekko II festzuhalten.