Medieninformationen 2012
[083/2012 - 11.09.2012]
Glückspielaufsicht des Freistaates Sachsen unterbindet illegales Glücksspiel
Am 5. September 2012 hat die Glücksspielaufsicht der Landesdirektion Sachsen in einer Spielhalle in Zittau ein Gerät zur Vermittlung von Sportwetten versiegelt. Die Maßnahme war notwendig, weil trotz behördlicher Aufforderung zur Einstellung der Wettvermittlung in der Spielhalle die Wettvermittlung nicht eingestellt wurde und der Betreiber somit gegen die erfolgte Untersagung der Landesdirektion Sachsen weiterhin verstoßen hat.
Hintergrund der Maßnahme ist der am 01.07.2012 in Kraft getretene 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag, dem auch der Freistaat Sachsen beigetreten ist. Dieser verbietet in § 21 Abs. 2 aus Gründen der Spielsuchtprävention die Vermittlung von Sportwetten in Gebäuden oder Gebäudekomplexen, in denen sich eine Spielhalle befindet. In Spielhallen dürfen sich nach der geltenden Gesetzeslage ausschließlich Geldspielgeräte befinden.