Medieninformationen 2012
[046/2012 - 15.06.2012]
Staatsstraße 23 kann in Schildau ausgebaut werden
Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Leipziger Dienststelle der Landesdirektion Sachsen hat mit Beschluss vom 11. Juni 2012 den vom früheren Straßenbauamt Leipzig (nunmehr Landesamt für Straßenbau und Verkehr) beantragte Ausbau der Staatsstraße S 23 in Schildau genehmigt.
Die mit dem jetzt gefassten Planfeststellungsbeschluss zugelassene Planung umfasst den Ausbau der S 23 von der bereits ausgebauten Kreuzung mit der S 16 in Schildau bis etwa 440 Meter nach der festgesetzten Ortsdurchfahrtsgrenze Richtung Wurzen. Die Länge des Ausbauabschnitts, der auf dem Gebiet der Gneisenaustadt Schildau (Landkreis Nordsachsen) liegt, beträgt rund 2,3 Kilometer.
Der betroffene Streckenabschnitt innerhalb der Ortslage zeichnet sich bislang durch unzureichende Querschnittsbreiten von Fahrbahn und Nebenanlagen, zu enge Kurvenradien, zu geringem Abstand zwischen der Bebauung und dem Fahrbahnrand und eine nicht dem Stand der Technik entsprechenden Fahrbahnbefestigung des Unter- und Oberbaus, die in der Vergangenheit zu ständigen Ausbesserungen geführt hat, aus.
Die Ausbildung des Straßenkörpers der S 23 erfolgt auf freier Strecke mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 Metern und im Ortskern mangels Flächenverfügbarkeit mit einer Fahrbahnbreite von 6 Metern. An der östlichen Seite werden ein Gehweg mit einer Breite von 2 Metern bzw. von 1,50 Metern ab der Schilderhainer Straße sowie zwei Bushaltekaps errichtet.
Mit dem Ausbau der S 23 im planfestgestellten Abschnitt werden die erheblichen Streckendefizite abgebaut und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht.
Unzumutbare Belastungen in Form von Verkehrslärm oder Luftschadstoffen sind nicht zu erwarten. Soweit erforderlich, hat die Landesdirektion Sachsen das Landesamt für Straßenbau und Verkehr zu baulichen Schallschutzmaßnahmen verpflichtet.
Im Rahmen der Prüfung erfolgte die Beurteilung möglicher Auswirkungen des Vorhabens auf den Naturhaushalt. Zum Ausgleich der Eingriffe werden Bäume und Krautsäume entlang der Straße, heimische Sträucher auf einer Rückbaufläche der alten Straße und Pflanzen auf einer 25 bis 30 Meter breiten Pufferzone rund um das Flächennaturdenkmal „Döblers Sandgrube“ gepflanzt.
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Vorhabenträger der Straßenbaumaßnahme strebt nach Kenntnisstand der Landesdirektion Vorarbeiten für den Beginn der Maßnahme noch in diesem Jahr an.