Medieninformationen 2012
[019/2012 - 23.04.2012]
Beuchaer Straße in Brandis kann ausgebaut werden
Landesdirektion erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Sachsen hat noch als Landesdirektion Leipzig mit Planfeststellungsbeschluss vom 24. Februar 2012 für den Ausbau der Kreisstraße K 8367 (Beuchaer Straße) in Brandis Baurecht erteilt. Der Landkreis Leipzig hatte den Antrag auf Planfeststellung am 2. November 2010 eingereicht und am 10. November 2011 nochmals eine Planänderung beantragt.
Die Baumaßnahme umfasst im Anfangsbereich eine Deckensanierung sowie die Herstellung der Randbereiche (Bankette, Böschung mit Entwässerungsmulden). Ab der Einmündung der Straße „Siedlung West“ wird die Fahrbahn grundhaft auf eine Breite von 6,00 Meter ausgebaut. Der an der südlichen Fahrbahn vorhandene Gehweg wird auf 2,50 Meter verbreitert und in Richtung Brandis mit erlaubtem Radverkehr ausgeschildert. Zudem werden zwei Bushaltestellen eingerichtet (ohne Wartehäuschen). Die Länge der Ausbaustrecke beträgt rund 570 Meter.
Der genehmigte Ausbau gewährleistet, dass die K 8367 ihrer überörtlichen Netzverbindungsfunktion weiterhin gerecht werden kann. Mit der vollständigen Verkehrsübergabe der Staatsstraße S 43 neu (Ortsumgehung Brandis) wird die Beuchaer Straße geringfügig vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Ungeachtet dessen, wird sie auch in Zukunft eine wichtige West-Ost-Verbindung darstellen. Für das Jahr 2020 wird für die in Rede stehende Trasse eine tägliche Verkehrsbelastung von 5884 Fahrzeugen innerhalb von 24 Stunden prognostiziert.
Durch den Ausbau werden private Eigentumsflächen beansprucht. Der Vorhabenträger konnte diese noch reduzieren, indem er durch die Planänderung die Straßenachse - soweit räumlich möglich - in nördliche Richtung verschwenkt hat.
Unzumutbare Belastungen durch Verkehrslärm oder Luftschadstoffe sind durch die Straßenbaumaßnahme nicht zu erwarten. Soweit erforderlich, ist der Landkreis Leipzig verpflichtet, die Kosten für bauliche Schallschutzmaßnahmen zu übernehmen.
Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 23. April bis zum 7. Mai 2012 in der Stadt Brandis zur Einsichtnahme ausgelegt.