Medieninformationen 2012
[057/2012 - 05.07.2012]
Planfeststellungsbeschluss Penig C
Landesdirektion Sachsen genehmigt Hochwasser-schutzvorhaben an der Zwickauer Mulde in Penig im Bereich Schützenhausweg
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 29. Juni 2012 hat die Landesdirektion Sachsen der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau die Baugenehmigung zur Errichtung von Hochwasserschutzanlagen an der Zwickauer Mulde in Penig im Bereich des Schützenhausweges erteilt. Das Vorhaben hat einen Investitionsumfang von rund 1,2 Mio €. Der Teilabschnitt am Schützenhausweg ist der letzte von insgesamt vier Abschnitten für das Stadtgebiet von Penig, für den nun Baurecht erteilt wurde.
Der planfestgestellte Teilabschnitt befindet sich am rechten Ufer der Zwickauer Mulde zwischen der großen Treppe bei der Schule am Schützenhausweg und der Muldenbrücke. Der hochwassergerechte Ausbau soll auf einem Abschnitt von 66 Metern durch Hochwasserschutzmauern mit stationären und teilstationären Elementen (zwei Schwenktore) erfolgen.
Die momentan bestehenden Ufermauern sind nicht durchgängig, sie bieten also keinen einheitlichen Hochwasserschutz. Derzeit können Hochwässer mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit von lediglich zwei bis zehn Jahren (je nach Bereich) schadlos abgeführt werden. Die nunmehr zugelassenen Maßnahmen sind für den Hochwasserschutz in Penig daher dringend geboten. Mit den Maßnahmen können die entlang der Zwickauer Mulde gelegenen Wohn- und Gewerbebebauungen vor künftigen Überflutungen bis zum Niveau eines statistischen 100-jährigen Hochwassers geschützt werden.