Medieninformationen 2012
[082/2012 - 10.09.2012]
Landesdirektion schließt weitere Überprüfung der Nachtfluglärmbelastung am Flughafen Leipzig/Halle ab
Die Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen hat jetzt die turnusgemäße Überprüfung der Nachtfluglärmbelastung durch den Flughafen Leipzig/Halle abgeschlossen. Grundlage hierfür bildeten die von der Flughafen Leipzig/Halle GmbH vorgelegten Daten zum nächtlichen Flugverkehrsaufkommen im Jahr 2011, die vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als oberster Luftfahrtbehörde bestätigt worden sind. In die Überprüfung ist auch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als technische Fachbehörde für Fragen des Fluglärms einbezogen worden.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass es gegenwärtig keiner weiteren Anordnung von Auflagen zum Schutz vor nächtlichem Fluglärm durch die Landesdirektion Sachsen bedarf.
Entsprechend den geltenden Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 4. November 2004 war das nächtliche Fluggeschehen der sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres 2011 (Mai bis Oktober) mit demjenigen zu vergleichen, das im Vergleichszeitraum des Jahres 2010 in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr stattgefunden hat. Hierbei war festzustellen, dass die nächtlichen Flugbewegungen im genannten Zeitraum des Jahres 2011 um knapp 3,2 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2010 zugenommen haben. Während von Mai bis Oktober des Jahres 2010 nachts insgesamt 15 555 Flugbewegungen stattgefunden haben, betrug die Anzahl der nächtlichen Starts und Landungen der Monate Mai bis Oktober des Jahres 2011 16 046 (einschließlich Hubschrauberflüge).
Der Anteil der auf der Start- und Landebahn Nord abgewickelten nächtlichen Flugbewegungen ist hierbei von 11 % im Jahr 2010 auf 8,5 % im Jahr 2011 gesunken. Entsprechend hat sich der Anteil des nächtlichen Flugbewegungsaufkommens auf der Start- und Landebahn Süd im Jahr 2011 von 89 % auf 91,5 % erhöht. Die Lärmbelastung in der Nacht hat sich somit weiter in Richtung der vom Betrieb der Start- und Landebahn Süd betroffenen Ortslagen verlagert.
Eine weitere Änderung ergab sich hinsichtlich der Verteilung der nächtlichen Flugverkehre auf die Betriebsrichtungen West und Ost. Während im Jahr 2010 68 % der Starts und Landungen über die Betriebsrichtung West und 32 % über die Betriebsrichtung Ost abgewickelt wurden, lag die Betriebsrichtungsverteilung West / Ost im Jahr 2011 bei 70 % zu 30 %.
Der Vergleich der in den Jahren 2010 und 2011 eingesetzten Flugzeugmuster hat ergeben, dass die Anzahl der nächtlichen Flugbewegungen mit schweren Propellerflugzeugen [Luftfahrzeug-Gruppe P 2.2, einschließlich AN 12, AN 26, L 188 (Lockheed Electra) und C 160 (Transall)] um 110 auf 1 288 zugenommen hat (+ 9,4 %). Bei den schweren Strahlflugzeugen (Luftfahrzeug-Gruppe S 3.2, einschließlich AN 124 und IL 76) war eine Abnahme um neun Bewegungen auf 72 zu verzeichnen (- 11,1 %). Die den Flughafen Leipzig/Halle besonders häufig frequentierenden Flugzeuge der Luftfahrzeug-Gruppen S 5.2 (hier insbesondere B 757) und S 6.1 (hier insbesondere A 300) haben sich bei der Anzahl der Flugbewegungen unterschiedlich entwickelt (S 5.2: 8 859 Bewegungen; - 3,4 %; S 6.1: 4 580 Bewegungen; + 23,5 %). Die Luftfahrzeug-Gruppe S 7, die am Flughafen Leipzig/Halle insbesondere durch die B 777 von AeroLogic repräsentiert wird, nahm um 60 nächtliche Flugbewegungen auf 168 zu (+ 55,6 %). Die insbesondere dem Verkehrssegment „Trooping Charter“ zuzurechnenden nächtlichen Flugbewegungen (Luftfahrzeug-Gruppe S 6.2 mit den Flugzeugmustern DC-10 und MD-11) nahmen im Zeitraum Mai bis Oktober 2011 gegenüber 2010 um 78 auf 318 ab (- 19,7 %).
Die der Prognose für das Jahr 2020 zugrunde liegenden nächtlichen Flugbewegungszahlen von 2 162 (SLB Nord) bzw. 21 769 (SLB Süd) – jeweils bezogen auf die sechs verkehrsreichsten Monate und ohne Hubschrauberflüge – wurden also noch nicht erreicht, sondern in 2011 um 37,2 % (SLB Nord) bzw. 32,6 % (SLB Süd) unterschritten.
Der Vollständigkeit halber weist die Landesdirektion darauf hin, dass unter Zugrundelegung der gerichtlich bestätigten Kriterien für die Ausweisung des Nachtschutzgebietes (= Gebiet, in dem baulicher Schallschutz notwendig ist) dieses im Jahr 2011 eine Größe von ca. 141 km² (2010: ca. 136 km²) hätte haben müssen. Tatsächlich umfasst das festgesetzte Nachtschutzgebiet derzeit ca. 256 km².
Die nächste turnusgemäße Überprüfung wird im Frühjahr 2013 stattfinden. Auf der Grundlage der bestehenden Regelungen können Ansprüche auf bauliche Schallschutzmaßnahmen noch bis zum 31. Dezember 2012 bei der Flughafen Leipzig/Halle GmbH geltend gemacht werden. Das Gleiche gilt für Ansprüche auf verbesserten Schallschutz wegen besonderer Erkrankung von im Nachtschutzgebiet wohnenden Eigentümern und deren Familienangehörigen sowie für etwaige Ansprüche auf fluglärmbedingte Über-nahme der Wohngrundstücke durch die Flughafen Leipzig/Halle GmbH. Für etwaige Rückfragen steht die Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen (Referat 32) gern zur Verfügung (Tel.: 0341 / 977-3210).
Ab dem 1. Januar 2013 können Ansprüche auf baulichen Schallschutz nur noch nach Maßgabe des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (in Verbindung mit der hierzu ergangenen Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche für die Verkehrsflughäfen Dresden und Leipzig/Halle vom 30. Januar 2012) geltend gemacht werden. Im Vergleich zu den Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 4. November 2004 gelten dafür engere Voraussetzungen.