Medieninformationen 2012
[043/2012 - 13.06.2012]
Grünes Licht für Hochwasserschutz in Frankenberg
Planfeststellungsverfahren in der Landesdirektion Sachsen abgeschlossen
Knapp zehn Jahre nach der großen Flutkatastrophe im August 2002 hat die Landesdirektion Sachsen am 31. Mai 2012 den Bau von umfangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen in der Stadt Frankenberg und der Gemeinde Lichtenau/ OT Niederlichtenau genehmigt.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens waren über 40 Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Leitungsträgern und anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie über 20 Einwendungen auszuwerten und zu prüfen.
Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens kann nun die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen als Trägerin des Vorhabens dessen bauliche Umsetzung vorbereiten. Das Vorhaben umfasst den Bau von Deichen und Hochwasserschutzmauern von insgesamt knapp 6 km Länge beidseits der Zschopau sowie den Rückbau eines vorhandenen ca. 2 km langen Deiches. Durch die Rückverlegung dieses Deiches kann in der Niederlichtenauer Zschopauaue zugleich auch Retentionsraum für den Fluss zurück gewonnen werden.
Das Großvorhaben mit einem Investitionsvolumen von mehr als 20 Mio. Euro wird zu einer erheblichen Verbesserung des Hochwasserschutzes vor allem für die Stadt Frankenberg beitragen. Frankenberg war von der Flut 2002 besonders stark betroffen. Damals strömte das Wasser mit hohen Fließgeschwindigkeiten und einem Wasserstand von bis zu 2 m durch die Stadt. Künftig werden die Stadt und der Ortsteil Niederlichtenau vor Hochwässern der Größenordnung HQ100 (statistisches Wiederkehrsintervall von 100 Jahren) geschützt sein.
Ab Ende Juni wird der genehmigte Plan und der Planfeststellungsbeschluss zwei Wochen zur Einsichtnahme in der Stadt Frankenberg und der Gemeinde Lichtenau öffentlich ausgelegt. Auf die öffentliche Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt und der Freien Presse sowie die ortsüblichen Bekanntmachungen in den Kommunen wird hingewiesen.