Medieninformationen 2012
[109 / 2012 - 05.11.2012]
Moritzburger Marcolini-Haus wird standesgemäß saniert
Bund und Freistaat födern gemeinsam die Wiederherstellung von Dach, Wand- und Deckenmalereien beim Hauptgebäude des Ensembles
Die Landesdirektion Sachsen hat für denkmalgerechte Dachsicherungsarbeiten und die figürliche Bemalung im 1. Obergeschoss des Hauptgebäudes des Marcolini-Hauses in Moritzburg 170.400 Euro an Fördermitteln bewilligt.
Das Geld stammt aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm III des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (90.000 Euro) und aus Mitteln des Freistaates Sachsen zur Erhaltung und Pflege von sächsischen Kulturdenkmalen (80.400 Euro). Die Summe geht an den Eigentümer und gegenwärtigen Nutzer des Hauses, in dessen Regie die denkmalgerechte Sanierung des Hauses erfolgt. Insgesamt müssen für den anstehenden Sanierungsabschnitt am Hauptgebäude des Marcolini-Hauses gut 248.000 Euro aufgewandt werden. Knapp 78.000 Euro dieses Betrages wird der Eigentümer des Ensembles aus eigenen Mitteln aufbringen.
Das Marcolini-Haus erhielt aufgrund seiner überregionalen Bedeutung für das nationale baukulturelle Erbe den Zuschlag für die Förderung. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in unmittelbarer Nachbarschaft des Moritzburger Fasanenschlößchens erbaut, diente es als Wohn- und Wirtschaftsgebäude der höfischen Fasanerie. In den Jahren 2009 und 2010 waren im 1. Obergeschoss des Hauptgebäudes Wandmalereien aus dieser Zeit wiederentdeckt und freigelegt worden, die nun wiederhergestellt werden sollen.
Die geplante Baumaßnahme umfasst für das Haupthaus unter anderem Zimmermannsarbeiten zur Reparatur des Dachstuhls und für den Fußbodenaufbau im Ober- und Dachgeschoss, Dachdecker- und Klempnerarbeiten an der Dachhaut, die Sanierung der historischen Decke im Obergeschoss sowie die restauratorische Sicherung und Komplettierung der Bemalungen an Decke und Wänden des 1. Obergeschosses.
Gegenwärtig wird das Erdgeschoss des Hauses als Restaurant genutzt, nach seiner vollständigen Sanierung soll das Gebäudeensemble auch als Herberge mit gehobenem Standard dienen.