Medieninformationen 2012
[009/2012 - 16.03.2012]
Sachsen entlastet Landkreis Görlitz von Flutkosten
Der Landkreis Görlitz erhält einen Zuschuss in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro für die Bewältigung der Folgen der Hochwasserereignisse im August und September 2010. Das Geld fließt entsprechend der Regelungen des sächsischen Finanzausgleichgesetzes als Bedarfszuweisung zur Überwindung außergewöhnlicher Belastungen.
Der Landkreis deckt mit der Summe Aufwendungen zur unmittelbaren Katastrophenbekämpfung und zur Entsorgung des bei den Hochwassern angeschwemmten Mülls. Mit dem jetzt von der Landesdirektion Sachsen ausgereichten Bewilligungsbescheid übernimmt der Freistaat rund 80 Prozent der vom Landkreis dafür insgesamt geltend gemachten Kosten von rund 1,9 Mio. Euro.
Der Landkreis Görlitz wird damit durch den Freistaat ein weiteres Mal bei der Aufarbeitung der Flutfolgen finanziell unterstützt. Schon unmittelbar nach den Hochwasserereignissen stand der Freistaat Sachsen dem Kreis mit einer Soforthilfe in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro zur Seite. Darüber hinaus wurden und werden umfangreiche Finanzhilfen zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur geleistet.