Medieninformationen 2012
[073/2012 - 22.08.2012]
Straßenbahnhaltestelle Gottschedstraße kann behindertengerecht ausgebaut werden
Landesdirektion erteilt Plangenehmigung
Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt den behindertengerechten Ausbau der LVB-Straßenbahnhaltestelle Gottschedstraße genehmigt.
Die in der Käthe-Kollwitz-Straße in unmittelbarer Nähe zum Leipziger Stadtzentrum gelegene Haltestelle wird von den LVB-Straßenbahnlinien 1 (Lausen - Mockau-Post) und 14 (Bahnhof Plagwitz - Eutritzsch, Krankenhaus) bedient, die den Leipziger Westen unter Andienung des Stadtzentrums einschließlich des Hauptbahnhofes mit dem Norden und Nordosten der Stadt verbinden. Bisher lässt diese Haltestelle nicht den barrierefreien Aus- und Zustieg der Fahrgäste zu. Zudem werden derzeit die Gehwege als Fahrgast-aufstellflächen genutzt. Nunmehr sollen an den Straßenrändern zwischen Goerdelerring und Gottschedstraße zwei einander gegenüberliegende sogenannte Haltestellenkaps für den barrierefreien Aus- und Zustieg angelegt werden. Für das Kap der stadteinwärtigen Fahrtrichtung (Richtung Hauptbahnhof) ist ein Fahrgastunterstand vorgesehen. Für das Kap der Gegenrichtung kann wie bisher der Arkadenbereich des Gebäudekomplexes Käthe-Kollwitz-Straße 8 bis 10 als Wetterschutz genutzt werden. An beiden Kaps sollen die technischen Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung von Anlagen der „Dynamischen Fahrgastinformation“ geschaffen werden.
Im Zuge des Haltestellenbaues werden - abgestimmt mit der Stadt Leipzig - auch Straßenumbauten, unter anderem durch eine Verbreiterung der Gehwege in den Einmündungsbereichen der Gottschedstraße und des östlichen Gehweges der Käthe-Kollwitz-Straße, erfolgen.
Sowohl für den Haltestellenbau als auch zu Instandsetzungszwecken sind in der Käthe-Kollwitz-Straße und auf dem Goerdelerring Gleisbaumaßnahmen einschließlich des Wechsels einer Gleiskreuzung und zweier Weichen geplant. Die dabei vorgesehene geänderte Gleisführung folgt zum einen dem Ziel der LVB, die für den perspektivisch vorgesehenen Einsatz von 2,40 Meter breiten Straßenbahnzügen erforderlichen Gleisachsenabstände von 2,80 Meter herzustellen. Zum anderen wird dem im Planungsprozess mit der Stadt Leipzig abgestimmten Interesse Rechnung getragen, an der südlichen Zufahrt zum Knoten Goerdelerring/Käthe-Kollwitz-Straße stadteinwärts neben zwei Kfz-Fahrstreifen auch einen Radfahrstreifen anzuordnen. Wegen der Änderungen der Gleisführung muss die Fahrleitungsanlage angepasst werden. Sie soll dabei im Abschnitt vom Knoten Goerdelerring/Käthe-Kollwitz-Straße stadtauswärts bis zur Gottschedstraße erneuert werden. Die LVB plant außerdem Umbauten ihrer Bahnstrom- und sonstigen Energieversorgungsanlagen.
Der Gleis-, Haltestellen- und Straßenbau erfordert darüber hinaus Änderungen und Sicherungen an Kabeln und Leitungen von Ver- und Entsorgungs- sowie Telekommunikationsunternehmen. Die LVB hat diesbezüglich Zusagen abgegeben und Vereinbarungen getroffen, um die Interessen einzelner Unternehmen angemessen zu berücksichtigen.
Die Straßenumbauten führen dazu, dass für ein Gebäude ein Lärmschutzanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften über Verkehrslärmschutz (Entschädigung für gegebenenfalls erforderliche Schalldämmung am Gebäude) entsteht. Die Landesdirektion hat den Anspruch in der Plangenehmigung festgesetzt.
Die in der Käthe-Kollwitz-Straße in unmittelbarer Nähe zum Leipziger Stadtzentrum gelegene Haltestelle wird von den LVB-Straßenbahnlinien 1 (Lausen - Mockau-Post) und 14 (Bahnhof Plagwitz - Eutritzsch, Krankenhaus) bedient, die den Leipziger Westen unter Andienung des Stadtzentrums einschließlich des Hauptbahnhofes mit dem Norden und Nordosten der Stadt verbinden. Bisher lässt diese Haltestelle nicht den barrierefreien Aus- und Zustieg der Fahrgäste zu. Zudem werden derzeit die Gehwege als Fahrgast-aufstellflächen genutzt. Nunmehr sollen an den Straßenrändern zwischen Goerdelerring und Gottschedstraße zwei einander gegenüberliegende sogenannte Haltestellenkaps für den barrierefreien Aus- und Zustieg angelegt werden. Für das Kap der stadteinwärtigen Fahrtrichtung (Richtung Hauptbahnhof) ist ein Fahrgastunterstand vorgesehen. Für das Kap der Gegenrichtung kann wie bisher der Arkadenbereich des Gebäudekomplexes Käthe-Kollwitz-Straße 8 bis 10 als Wetterschutz genutzt werden. An beiden Kaps sollen die technischen Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung von Anlagen der „Dynamischen Fahrgastinformation“ geschaffen werden.
Im Zuge des Haltestellenbaues werden - abgestimmt mit der Stadt Leipzig - auch Straßenumbauten, unter anderem durch eine Verbreiterung der Gehwege in den Einmündungsbereichen der Gottschedstraße und des östlichen Gehweges der Käthe-Kollwitz-Straße, erfolgen.
Sowohl für den Haltestellenbau als auch zu Instandsetzungszwecken sind in der Käthe-Kollwitz-Straße und auf dem Goerdelerring Gleisbaumaßnahmen einschließlich des Wechsels einer Gleiskreuzung und zweier Weichen geplant. Die dabei vorgesehene geänderte Gleisführung folgt zum einen dem Ziel der LVB, die für den perspektivisch vorgesehenen Einsatz von 2,40 Meter breiten Straßenbahnzügen erforderlichen Gleisachsenabstände von 2,80 Meter herzustellen. Zum anderen wird dem im Planungsprozess mit der Stadt Leipzig abgestimmten Interesse Rechnung getragen, an der südlichen Zufahrt zum Knoten Goerdelerring/Käthe-Kollwitz-Straße stadteinwärts neben zwei Kfz-Fahrstreifen auch einen Radfahrstreifen anzuordnen. Wegen der Änderungen der Gleisführung muss die Fahrleitungsanlage angepasst werden. Sie soll dabei im Abschnitt vom Knoten Goerdelerring/Käthe-Kollwitz-Straße stadtauswärts bis zur Gottschedstraße erneuert werden. Die LVB plant außerdem Umbauten ihrer Bahnstrom- und sonstigen Energieversorgungsanlagen.
Der Gleis-, Haltestellen- und Straßenbau erfordert darüber hinaus Änderungen und Sicherungen an Kabeln und Leitungen von Ver- und Entsorgungs- sowie Telekommunikationsunternehmen. Die LVB hat diesbezüglich Zusagen abgegeben und Vereinbarungen getroffen, um die Interessen einzelner Unternehmen angemessen zu berücksichtigen.
Die Straßenumbauten führen dazu, dass für ein Gebäude ein Lärmschutzanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften über Verkehrslärmschutz (Entschädigung für gegebenenfalls erforderliche Schalldämmung am Gebäude) entsteht. Die Landesdirektion hat den Anspruch in der Plangenehmigung festgesetzt.