Medieninformationen 2012
[090/2012 - 01.10.2012]
Landesdirektion Sachsen erkennt 100. Stiftung im Leipziger Direktionsbezirk an
Festkonzert bildet Rahmen für Überreichung der Urkunde durch Vizepräsident Dr. Michael Feist
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 27. August 2012 die Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Im Rahmen des Festkonzerts zur Verleihung des Felix-Mendelssohn-Bartholdy Preises am 29. September 2012 im Gewandhaus Leipzig wurde die Urkunde durch den Vizepräsidenten der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, an den Vorsitzenden des ersten Stiftungsrates, Herrn Oberbürgermeister Burkhard Jung, übergeben.
Die Stiftung hat sich dem Leben und Werk Mendelssohns verschrieben. Sie hat gemäß Stiftungssatzung den Zweck, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie Denkmalschutz und Denkmalpflege zu fördern. Dies soll dadurch verwirklicht werden, dass das Mendelssohn-Haus in Leipzig im Sinne des Denkmalschutzes verwaltet und unterhalten und das darin befindliche Museum betrieben werden. Zudem sollen nationale und internationale Forschungsprojekte zum Leben und Werk von Felix Mendelssohn-Bartholdy gefördert und eigene Veröffentlichungen aus dem Werk und über das Werk des Künstlers vorgenommen werden. Nicht zuletzt sollen Leistungsstipendien an besonders begabte Künstler verliehen werden. Jährlich sollen die Mendelssohn-Festtage durchgeführt und der Mendelssohn-Preis verliehen werden.
Stifter sind die Stadt Leipzig, der Mendelssohn-Haus Internationale Mendelssohn-Stiftung e.V., dessen Vorstand Herr Prof. Dr. h.c. Kurt Masur ist, sowie die unselbstständige Stiftung „Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung“.
In Sachsen gibt es derzeit etwa 420 Stiftungen. Die nun anerkannte Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung ist seit 1990 die 100. Stiftung im Bereich der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen.
Die Stiftung hat sich dem Leben und Werk Mendelssohns verschrieben. Sie hat gemäß Stiftungssatzung den Zweck, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie Denkmalschutz und Denkmalpflege zu fördern. Dies soll dadurch verwirklicht werden, dass das Mendelssohn-Haus in Leipzig im Sinne des Denkmalschutzes verwaltet und unterhalten und das darin befindliche Museum betrieben werden. Zudem sollen nationale und internationale Forschungsprojekte zum Leben und Werk von Felix Mendelssohn-Bartholdy gefördert und eigene Veröffentlichungen aus dem Werk und über das Werk des Künstlers vorgenommen werden. Nicht zuletzt sollen Leistungsstipendien an besonders begabte Künstler verliehen werden. Jährlich sollen die Mendelssohn-Festtage durchgeführt und der Mendelssohn-Preis verliehen werden.
Stifter sind die Stadt Leipzig, der Mendelssohn-Haus Internationale Mendelssohn-Stiftung e.V., dessen Vorstand Herr Prof. Dr. h.c. Kurt Masur ist, sowie die unselbstständige Stiftung „Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung“.
In Sachsen gibt es derzeit etwa 420 Stiftungen. Die nun anerkannte Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung ist seit 1990 die 100. Stiftung im Bereich der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen.