Medieninformationen 2012
[031/2012 - 14.05.2012]
Obervogelgesang startet voraussichtlich ohne Festzelt in die Ausflugssaison
Gastwirt Matzke schlägt Vertragsangebot zur behördlichen Duldung seines Festzeltes am Elbufer aus
Der Wirt des Gasthofes Obervogelgesang Walter Matzke hat die zum heutigen Montagmittag bemessene Frist für die Unterzeichnung des von der Landesdirektion Sachsen (LDS) angebotenen öffentlich-rechtlichen Vertrages zum Aufbau eines Festzeltes am Elbufer ungenutzt verstreichen lassen.
Nach den vorliegenden Informationen ist die erste diesjährige Musikveranstaltung im Festzelt für den 26. Mai geplant. Der Aufbau des Festzeltes ist für die 20. Kalenderwoche vorgesehen. Für dieses Vorhaben gibt es jedoch keine Genehmigung und - nach Ausbleiben der Unterschrift von Herrn Matzke - auch keine Aussicht auf Duldung. Die LDS hat deshalb mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde der Stadt Pirna Kontakt aufgenommen, damit diese gegenüber Herrn Matzke vorsorglich eine Unterlassungsverfügung hinsichtlich des Zeltaufbaus erlässt. Zusätzlich wird die für den Zeltaufbau vorgesehene Fläche im Falle eines Baubeginns amtlich versiegelt.
Die Vertragsofferte an Herrn Matzke bleibt auch nach den von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführten Maßnahmen bestehen. Diese Maßnahmen können aufgehoben bzw. rückgängig gemacht werden, sobald Herr Matzke den ihm angebotenen Vertrag unterschreibt.
Das Festzelt wurde ohne die dafür erforderlichen Genehmigungen bereits seit mehreren Jahren im Landschaftsschutzgebiet errichtet und störte dort – ausgangs eines Elbbogens weithin sichtbar - die Sichtbeziehungen in erheblichem Maße. Das Zelt war und ist an dieser Stelle in seiner Größe und angesichts der beabsichtigten Nutzungsdauer weder bau- noch naturschutzrechtlich zulässig.
Als Alternative zur Genehmigung hat die LDS nach mehreren Verhandlungsrunden mit Herrn Matzke und seinem juristischen Beistand einen öffentlich-rechtlichen Vertrag vorgeschlagen, mit dem eine Duldung des Zeltes in einer Größe von 15 x 30 Metern für den Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September zuzüglich jeweils zwei Tage davor bzw. danach für den Auf- und Abbau verbunden wäre. Der Vertrag ermöglicht die Durchführung von Musikveranstaltungen im Festzelt am Elbufer und respektiert damit die vor Ort gewachsenen kulturellen Bedürfnisse. Zudem enthält der Vertrag konkrete Regelungen, mit denen den naturschutzrechtlichen Belangen ausreichend Rechnung getragen wird.