Medieninformationen 2012
[124/2012 - 06.12.2012]
Landesdirektion Sachsen informiert zu zweitem Nautischen Gutachten zur Schiffbarkeit im Leipziger Neuseenland
TU Dresden präsentiert Ergebnisse gutachterlicher Untersuchungen
Mit dem weitgehenden Zusammenbruch des Braunkohleabbaus im Mitteldeutschen Braunkohlerevier stand die Region nach der Wende kurzfristig vor der Aufgabe, die richtigen Weichen für die Nachnutzung zu stellen. Auf der Grundlage zahlreicher Planungen, Studien, Konzepte und Workshops wurde die Idee, die Bergbaulandschaft in eine attraktive Seenlandschaft umzuwandeln, entwickelt.
In Anbetracht des erreichten Entwicklungsstandes und der sich abzeichnenden wachsenden Erwartungen an eine aktive Freizeit- und Tourismusnutzung hat sich die Landesdirektion im Jahr 2010 entschlossen, ein Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit einzuleiten. Zunächst fokussierte sich das Verfahren auf den sogenannten Kurs 1, der Gewässerverbindung zwischen dem Stadthafen und dem Cospudener See, und wurde im Jahr 2011 unter Aussparung des Floßgrabens und des Cospudener Sees auf die städtischen Gewässerabschnitte 2, 5 und 7 ausgedehnt. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Technische Universität (TU) Dresden beauftragt, gutachterlich den Fokus auf die fachlichen Grundlagen des Bootsverkehrs zu richten. Hintergrund ist, dass der Bau wassertouristischer Infrastruktur zwar gewünscht, ein uneingeschränkter (Motor-)Bootsverkehr jedoch weder gewollt noch möglich ist. Zudem ist aber zu konstatieren, dass die wassertouristisch relevanten Gewässer im Leipziger Stadtgebiet teilweise bereits heute einem sehr hohen Nutzungsdruck unterliegen.
Ziel des Gutachtens war somit die Klärung der Frage, wer welche Boote wann und vor allem wie fahren darf, ohne schädliche Einwirkungen auf die Natur zu bewirken und einen jederzeit sicheren Bootsverkehr zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird auf folgende grundsätzlichen Aussagen des Gutachters verwiesen:
• Die Freigabe uneingeschränkten Motorbootsverkehrs ist weder auf den
betrachteten Fließgewässern noch auf den Seen möglich.
• Sicherheit geht vor (Natur-)Erlebnis.
• Die Leipziger Gewässer vertragen eine Zunahme des Bootsverkehrs.
• Höhere PS-Zahlen schaffen höhere Sicherheit und führen nicht
zwangsläufig zu einem höheren Treibstoffverbrauch bzw. Emissionen.
• Es gibt keine fachlichen Gründe, den Antrieb auf Elektromotoren zu
beschränken.
• Lärm spielt auf den Gewässern bei den vorgeschlagenen
Geschwindigkeiten keine Rolle (Vergleichbarkeit mit dem Gespräch
anderer Wassersportler).
• Es wird eine Freigabe unterschiedlicher Bootsklassen auf den einzelnen
Gewässern bzw. Gewässerabschnitten empfohlen.
Die Ergebnisse werden jetzt in die fortführende Entscheidungsfindung zur Erklärung der Schiffbarkeit auf den Leipziger Gewässern einfließen.