Medieninformationen 2012
[128/2012 - 10.12.2012]
Kaolinabbau bei Schletta nimmt erste Verfahrenshürde
Landesdirektion Sachsen legt Maßgaben für den Tonerde-Tagebau südwestlich von Meißen fest
Die Landesdirektion Sachsen hat am 4. Dezember 2012 das Raumordnungsverfahren (ROV) zum geplanten Vorhaben „Neuaufschluss Kaolintagebau Schletta“ in der Gemeinde Käbschütztal im Landkreis Meißen abgeschlossen. Unter Beachtung einer Reihe von raumordnerischen Maßgaben kann das Vorhaben nach Auffassung der Landesdirektion mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung gebracht werden.
Vorhabensträger ist die Kaolin- und Tonwerke Seilitz-Löthain GmbH mit Sitz im Käbschütztaler Ortsteil Mehren. Das Unternehmen beabsichtigt auf der Gemarkung des zu Käbschütztal gehörenden Ortsteils Schletta den Neuaufschluss eines Tagebaus zur Gewinnung von Kaolin. Kaolin, auch weiße Tonerde genannt, wird vor allem in der fein- und grobkeramischen Industrie verarbeitet. Die für das Projekt beanspruchte Lagerstätte Schletta befindet sich oberhalb des Elbtals südwestlich von Meißen zwischen Schletta, Kaschka, Löthain und der Bundesstraße B101 und umfasst ein potentielles Abbaufeld von 164 Hektar.
Das geplante Tagebauareal ist im Regionalplan überwiegend als Vorranggebiet zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen. Das raumordnerisch geprüfte Vorhaben soll lediglich 18 Hektar als reine Abbaufläche in Anspruch nehmen. Die Kaolingewinnung erfolgt dabei im wandernden Abbau mit nachfolgender Rückverfüllung, so dass die maximal offene Tagebaufläche bei 10 Hektar liegen wird.
Die von der Raumordnungsbehörde für die weiteren Planungsverfahren festgelegten Maßgaben betreffen u. a. folgende Aspekte des Vorhabens:
Weitere Vorgaben der Raumordnung betreffen die Verlegung eines kleinen Teiches, den Umgang mit der Trinkwasserleitung nach Schletta, die Beanspruchung landwirtschaftlich genutzter Flächen und die Berücksichtigung archäologischer Anliegen während des Bergbaubetriebes.
Über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung des Vorhabens ist mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens noch nicht entschieden. Vielmehr schließt sich nun ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren an, in dem alle Aspekte des Vorhabens anhand fachrechtlicher Vorgaben detailliert geprüft werden. Verfahrensprinzip der Planfeststellung ist erneut eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung.
Vorhabensträger ist die Kaolin- und Tonwerke Seilitz-Löthain GmbH mit Sitz im Käbschütztaler Ortsteil Mehren. Das Unternehmen beabsichtigt auf der Gemarkung des zu Käbschütztal gehörenden Ortsteils Schletta den Neuaufschluss eines Tagebaus zur Gewinnung von Kaolin. Kaolin, auch weiße Tonerde genannt, wird vor allem in der fein- und grobkeramischen Industrie verarbeitet. Die für das Projekt beanspruchte Lagerstätte Schletta befindet sich oberhalb des Elbtals südwestlich von Meißen zwischen Schletta, Kaschka, Löthain und der Bundesstraße B101 und umfasst ein potentielles Abbaufeld von 164 Hektar.
Das geplante Tagebauareal ist im Regionalplan überwiegend als Vorranggebiet zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen. Das raumordnerisch geprüfte Vorhaben soll lediglich 18 Hektar als reine Abbaufläche in Anspruch nehmen. Die Kaolingewinnung erfolgt dabei im wandernden Abbau mit nachfolgender Rückverfüllung, so dass die maximal offene Tagebaufläche bei 10 Hektar liegen wird.
Die von der Raumordnungsbehörde für die weiteren Planungsverfahren festgelegten Maßgaben betreffen u. a. folgende Aspekte des Vorhabens:
- Das in der Nähe des geplanten Abbaugebietes liegende Areal der Wasserfassung Mehren ist vor Beeinträchtigungen durch den Tagebau zu schützen. Dafür müssen in den weiteren Verfahrensgang hy-drogeologische Gutachten eingeholt und für die Zeit des Bergbaubetriebes ein hydrogeologisches Monitoring eingerichtet werden.
- Um die Wohnsiedlungen des Ortsteiles Schletta noch besser gegen Staub- und Lärmbelastungen des Tagebaus abzusichern, soll der bisher geplante Abstand zwischen Abbaufläche und den Wohngebieten erhöht werden. Gleichzeitig ist die Lage eines geplanten Schutzwalls in Bezug auf Lärm- und Staubschutz der Schlettaer Einwohner zu optimieren. In diesem Zusammenhang ist auch eine weitere Verlegung eines geplanten Zwischenlagers von der Ortslage Neuschletta weg zu prüfen.
- Um die mit dem Vorhaben einhergehende Inanspruchnahme von Flächen zu minimieren, sollte auf eine geplante Flachhalde im östlichen Bereich des Abbauvorhabens verzichtet und geplante Wälle möglichst durch mobile Lärm- und Staubschutzwände ersetzt werden.
- Wegen der Inanspruchnahme von etwa 8 000 Quadratmetern Waldfläche bedarf es einer flächengleichen Ersatzaufforstung - entweder nach Wiederurbarmachung im Rahmen des wandernden Abbaus oder in unmittelbarer Nähe zum Abbaufeld.
- Eine Bodenbeanspruchung innerhalb der Brut- und Aufzuchtszeit von Bodenbrütern (Anfang April bis Ende September) ist zu vermeiden. Der Holzeinschlag ist auf die Monate Oktober bis Ende Februar zu beschränken, um eine Beeinträchtigung von Gehölz bewohnenden Brutvögeln zu vermeiden.
Weitere Vorgaben der Raumordnung betreffen die Verlegung eines kleinen Teiches, den Umgang mit der Trinkwasserleitung nach Schletta, die Beanspruchung landwirtschaftlich genutzter Flächen und die Berücksichtigung archäologischer Anliegen während des Bergbaubetriebes.
Über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung des Vorhabens ist mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens noch nicht entschieden. Vielmehr schließt sich nun ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren an, in dem alle Aspekte des Vorhabens anhand fachrechtlicher Vorgaben detailliert geprüft werden. Verfahrensprinzip der Planfeststellung ist erneut eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung.