Medieninformationen 2009 [LDD]
[99/2009 - 22.12.2009]
Silvesterfeuerwerk - für Spaß ohne Reue
Die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Dresden informiert zum Handel und zum Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen
Wie in jedem Jahr nahen mit dem bevorstehenden Jahreswechsel auch Verkauf und Kauf von Feuerwerkskörpern für eine bunte und laute Silvesternacht.
Für die Verbraucher lassen sich die Tipps für einen sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern in vier Grundregeln zusammenfassen:
- Gebrauchsanweisung lesen und einhalten.
- Keine Experimente wagen.
- Basteleien an den Feuerwerkskörpern grundsätzlich unterlassen.
- Nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden.
Ein davon abweichender Umgang mit Raketen und Knallern kann zu Unfällen mit schweren Verletzungen der Feuerwerker selbst, aber auch unbeteiligter Dritter führen.
Es sind aber nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Handelseinrichtungen, die Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Pyrotechnik einhalten müssen. Verkaufsbedingungen, Lagerung, Einhaltung zulässiger Mengen und Brandschutz sind dabei für die Händler die wesentlichen Stichworte.
Bei Handelseinrichtungen, die Feuerwerkskörper anbieten, sind Kontrollen durch die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Dresden zum Jahresende deshalb schon eine Tradition. Die Behördenvertreter registrieren dabei auch immer wieder Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften. Zum Jahreswechsel 2008/2009 wurden in Sachsen 842 Verkaufseinrichtungen kontrolliert und dabei 388 Mängel in 218 Verkaufseinrichtungen festgestellt.
Bei den im vergangenen Jahr festgestellten Mängeln handelte es sich jedoch um leichte Verstöße. Der gesetzliche Zustand konnte nach entsprechenden Hinweisen der Mitarbeiter der Landesdirektion Dresden umgehend hergestellt werden.
Ein häufiger auftauchendes Thema war dabei die Einhaltung der zulässigen Mengen von Feuerwerkskörpern in Lagerräumen und den Verkaufsbereichen. Ein paar Kilo mehr im Lagerraum, ist das so schlimm? Die Firmenzentrale hat uns diese Menge zugeteilt! Eine größere Menge im Verkaufsbereich, das spart Aufwand beim Heranschaffen des Nachschubs! Wir müssen doch unser volles Sortiment präsentieren! - So oder ähnlich wird dann argumentiert. Hin und wieder werden auch Lagerräume zum Verkaufsbereich umfunktioniert, obwohl dort ausschließlich die Bevorratung mit Feuerwerkskörpern erfolgen darf. Kunden sind in all diesen Fällen durch die räumliche Konzentration großer Mengen pyrotechnischer Erzeugnisse – das kann bis zu einer Tonne sein - unnötigen Gefahren ausgesetzt.
Leider findet auch der Grundsatz „Keine gefährlichen Feuerwerkskörper in Kinderhand!“ nicht immer Beachtung. An diesem Punkt sind Handel und Erziehungsberechtigte gleichermaßen in der Pflicht. Die Handelseinrichtungen dürfen pyrotechnische Erzeugnisse der Klasse II (künftig Kategorie 2) nur an Personen über 18 Jahren abgeben. Das bedeutet, dass eine entsprechende Aufsicht über die zum Verkauf bereit gestellten Feuerwerkskörper gesichert sein muss.
Der Handel mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern - vor deren Erwerb dringend gewarnt wird - ist, wenn auch selten, anzutreffen. Häufiger ist die nicht zulässige Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper aus Polen oder Tschechien ein Problem. So wurde von Landeskriminalamt Sachsen immer wieder vor zum Beispiel auf Asia-Märkten in Polen oder Tschechien angebotenen Böllern gewarnt. Diese sind infolge zu hoher Explosivstoffanteile oder durch eine fehlende Handhabungssicherheit besonders gefährlich.
Die Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsschutz werden zum Jahresende - um Gefährdungen oder Schäden bei Personal und Kunden vorzubeugen - wieder zahlreiche Kontrollen bei Händlern durchführen, die pyrotechnische Erzeugnissen anbieten. Sie werden einerseits beraten und informieren, andererseits aber auch bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen korrigierend eingreifen.
Die Einhaltung der Sicherheitsregeln beim Verkauf und bei der Benutzung von Feuerwerkskörpern kann garantieren, dass der gewiss wieder laute und bunte Start in das neue Jahr unfallfrei und der Spaß also ohne Reue bleibt.
Weitere Informationen zum Handel mit Feuerwerkskörpern sind im Internet unter http://www.arbeitsschutz-sachsen.de/news/aktuelle_themen/feuerwerk-2009.pdf abrufbar.