Medieninformationen 2009 [LDD]
[41/2009 - 25.06.2009]
Neue Perspektiven für die Gutsanlage Tiefenau
Weitere Planungen für Golfplatz, Schlossrekonstruktion und Ferienhausanlage müssen raumordnerische Auflagen beachten
Die Landesdirektion Dresden hat am 18.06.2009 das Raumordnungsverfahren (ROV) zum geplanten Vorhaben „Gutsanlage Tiefenau einschließlich Errichtung eines Golfplatzes“ in der Gemeinde Wülknitz im Landkreis Meißen abgeschlossen. Unter Beachtung einer Reihe von raumordnerischen Maßgaben kann das Vorhaben nach Auffassung der Landesdirektion mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung gebracht werden.
Vorhabensträger ist die Firma De Jong Export Marrum BV aus Hemrik in den Niederlanden. Das Unternehmen beabsichtigt die Restaurierung und Sanierung der historischen Gutsanlage. Dabei soll die Wieder- bzw. Neuerrichtung des ehemaligen Gutshauses („Schloss“) als Hotel erfolgen. Des Weiteren soll der historische Landschaftspark wieder belebt werden, womit eine Sanierung und Umnutzung der Gartenpavillons verbunden ist.
In unmittelbarer Nähe zur Gutsanlage ist die Errichtung eines 18-Loch Golfplatzes auf den nordwestlich angrenzenden Flächen vorgesehen. Neben dem Golfsport sollen den Gästen weitere Freizeitaktivitäten – wie Reiten, Wellness, Wandern und Radfahren – angeboten werden. Darüber hinaus ist der Bau von 35 Ferienhäusern nördlich der Gutsanlage geplant.
Die von der Raumordnungsbehörde für die weiteren Planungsverfahren festgelegten Maßgaben betreffen u. a. folgende Aspekte des Vorhabens:
- Minimierung der Gebietseingriffe im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege: Im Vorhabensgebiet vorhandene Gehölzstrukturen und Bruthabitate sind zu schützen und zu erhalten, insbesondere sind gezielte Maßnahmen zur Schadensvermeidung für den Brutstandort des Weißstorches zu ergreifen. Grundstücksgestaltung, Wegeentwicklung und Bewirtschaftung hat schutzzielkonform zu erfolgen.
- Die vorgesehene Ferienhausanlage ist so zu verlagern, dass damit keine Flächen des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Großen Röder und des potentiellen Vorbehaltsgebietes Hochwasserschutz sowie des sensiblen Auenbereiches der Röder beansprucht werden.
- Die weitere Planung des Vorhabens ist durch einen Lärmsachverständigen zu begleiten, so dass ausreichend große Abstände zur Wohnbebauung und erforderlichenfalls Lärmschutzmaßnahmen bei der Gestaltung der Anlagen berücksichtigt werden.
Weitere Vorgaben der Raumordnung betreffen den Wasser- und den Denkmalschutz sowie die Berücksichtigung der im Vorhabensgebiet vorhandenen Anlagen der Energieversorgung.
Über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung des Vorhabens ist mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahren noch nicht entschieden. Vielmehr schließt sich nun ein Bauleitplan-Verfahren an. In dessen Rahmen wird unter anderem eine detaillierte Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Vogelschutzgebiet „Unteres Rödertal“ und den an das Areal angrenzenden FFH-Gebieten erfolgen müssen.