Medieninformationen 2009 [LDD]
[10/2009 - 30.03.2009]
Dresden-Pieschen künftig vor Hochwasser geschützt
Teilmobile Schutzwand am Elbknick wird harmonisch in das Stadt- und Landschaftsbild eingebaut
Die Landesdirektion Dresden hat der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen mit Bescheid vom 27.03.2009 die wasserrechtliche Genehmigung für den Abschnitt der zwischen Ballhaus Watzke und der Einmündung der Kaditzer Flutrinne an der Elbe vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahme im Dresdner Westen erteilt.
Auf einer Länge von knapp 900 Metern ist die Errichtung einer Hochwasserschutzmauer vorgesehen, die auf einem Teilabschnitt von 475 Metern zwischen Franz-Lehmann-Straße und Böcklinstraße als teilmobile Wand ausgeführt wird. Die volle Schutzhöhe wird hier erst je nach Notwendigkeit installiert.
Mit der nunmehr genehmigten Planung wird den Bedenken mehrerer Behörden und Institutionen, aber auch von privaten Einwendern gegenüber der ursprünglich beabsichtigten vollstationären Lösung Rechnung getragen. Diese Bedenken hatten hauptsächlich die Beeinträchtigungen der elbseitigen Blickbeziehungen sowie die harmonische Einfügung der Schutzmauer in das Stadt- und Landschaftsbild zum Gegenstand.
Neben der Einrichtung der teilmobilen Wand wird es für den sichtbaren Teil der Mauer nun eine Teilbegrünung und eine aufwendige Sandsteinverblendung mit Graffitischutz geben; der vorhandene Altbaumbestand entlang der Kötzschenbrodaer Straße soll erhalten bleiben.
Weiter werden insgesamt acht Mauerdurchlässe zu den Elbwiesen geschaffen und die Tren-nungswirkung der Mauer durch auflockernde Gestaltungselemente wie Fenster, Bänke und Aussichtspodeste gemindert.
Erst die Planfeststellung des Schutzmauerabschnittes zwischen Ballhaus Watzke und der Kaditzer Flutrinne ermöglicht nun auch die Realisierung des in weiteren fünf Teilabschnitten schon genehmigten Hochwasserschutzes entlang der gesamten Kaditzer Flutrinne. Nach Umsetzung des Vorhabens werden der durch das Hochwasser des Jahres 2002 stark in Mit-leidenschaft gezogene Stadtteil Dresden-Pieschen und die weiter elbabwärts gelegene Bebauung ein 100-jährliches Hochwasserereignis unbeschadet überstehen können.
In Kürze wird der Planfeststellungsbeschluss nach öffentlicher Bekanntmachung auch im Ortsamt Dresden-Pieschen zur Einsichtnahme ausgelegt.