Medieninformationen 2009 [LDD]
[07/2009 - 02.03.2009]
Kreuzchor, Dresden-Pass-Inhaber und Behinderten-Fahrdienst profitieren von WOBA-Erlösen
Landesdirektion Dresden erteilt der Dresdner Sozial- und der Kreuzchorstiftung rechtsaufsichtliche Anerkennung
Der Präsident der Landesdirektion Dresden, Dr. Henry Hasenpflug, überreicht am heutigen Montag um 12:30 Uhr im Dresdner Rathaus die Stiftungsurkunden der Dresdner Sozial- und der Kreuzchorstiftung an die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Helma Orosz.
Mit Wirkung zum 23. Januar 2009 hatten sich die Sozialstiftung der Stadt Dresden sowie die Stadtstiftung Dresdner Kreuzchor konstituiert. Beide Stiftungen sind kommunale Stiftungen bürgerlichen Rechts, die unmittelbar mildtätigen Zwecken dienen. Die Stiftungen sind durch die Landesdirektion Dresden als zuständige Stiftungsaufsicht nun anerkannt, in das Stiftungsverzeichnis eingetragen und damit rechtsfähig worden. Der Vorgang wurde am 26. Februar 2009 im Sächsischen Amtsblatt bekannt gemacht.
Zweck der Dresdner Sozialstiftung ist die Unterstützung und Förderung einkommensschwacher Personen sowie von Menschen, die in körperlicher, geistiger oder seelischer Hinsicht benachteiligt sind. Insbesondere soll diese Stiftung die Erhaltung des Dresden-Passes, der ein wichtiges Element der kulturellen Teilhabe finanziell schlechter gestellter Bürgerinnen und Bürger darstellt, sowie des städtischen Behinderten-Fahrdienstes absichern.
Die Stadtstiftung Dresdner Kreuzchor dient der Gewährleistung des hohen künstlerischen Niveaus des Kreuzchores. Die Stiftung fördert insbesondere die Erziehung der Chormitglieder, deren musikalische Ausbildung durch qualifiziertes Fachpersonal sowie die Beschaffung der für die Chorarbeit notwendigen technischen Gerätschaften.
Das Stiftungskapital von 13,3 Mio. Euro für jede der beiden Stiftungen entstammt den Erlö¬sen aus dem WOBA-Verkauf. Die Verwendung eines Teils der WOBA-Finanzerlöse für unmittelbar gemeinnützige Zwecke war im Dresdner Stadtrat im Zuge des WOBA-Verkaufs bereits im Jahr 2006 beschlossen worden. Den Beschluss zur Stiftungsgründung fasste der Stadtrat dann im Jahr 2008. Mit der nun erfolgten Anerkennung der Stiftungen durch die Rechtsaufsicht ist der Gründungsprozess abgeschlossen und die Stiftungen können ihre Arbeit aufnehmen.