Medieninformationen 2009 [LDD]
[80/2009 - 29.09.2009]
Himmelslaternen dürfen nicht mehr fliegen
Die Landesdirektion Dresden hat eine Polizeiverordnung zur Verhütung von Gefahren durch Fluglaternen erlassen. Danach ist es aufgrund der Brandgefahr, die von den Laternen ausgeht, verboten, im Direktionsbezirk Dresden diese Flugobjekte - auch Himmelslaterne, Skylaterne, Skyballon oder Kong-Ming-Laterne genannt - aufsteigen zu lassen. Für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschrift sind die jeweiligen Ortspolizeibehörden zuständig.
Parallel erlassen auch die Landesdirektionen in Chemnitz und Leipzig für ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche entsprechende Verordnungen.
Der unerlaubte Start einer Fluglaterne kann eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen. Allerdings ist es möglich, nach Antrag bei der zuständigen Ortspolizeibehörde – in der Regel das Ordnungsamt der Gemeinde - eine örtlich und zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Ein solcher Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn im vorgesehenen Startgebiet und im Flugkorridor eine Brandgefahr durch die Fluglaternen ausgeschlossen werden kann. Der Antrag muss zwei Wochen vor dem beabsichtigten Aufstieg der Himmelslaterne gestellt werden.
Die Verordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt am 01.10.2009 in Kraft.