Medieninformationen 2009 [LDD]
[60/2009 - 07.08.2009]
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit problematischen Haushaltsstart
Landesdirektion Dresden kann Haushaltsvollzug 2009 und Haushaltskonsolidierungskonzept für den Landkreis nur unter strikten Auflagen genehmigen
Die Landesdirektion Dresden (LDD) hat mit Bescheid vom 4. August 2009 den im Mai vorgelegten Haushaltsplan für den neuen Landkreis Sächsische Schweiz–Osterzgebirge (SOE) für das laufende Jahr zum Vollzug freigegeben. Gleichzeitig genehmigte die LDD auch die festgelegte Kreisumlage in Höhe von 29,5 Prozent. Genehmigt wurde auch der in der Haushaltssatzung festgesetzte Betrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2 Mio. Euro.
Mit der Freigabe des Kreishaushaltes wurde auch das am 20. April 2009 vom Kreistag beschlossene Haushaltssicherungskonzept 2009 - 2012 genehmigt. Die Genehmigung ist mit der Anordnung verbunden, das Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben. Ziel der Fortschreibung muss der strukturelle Haushaltsausgleich über das aktuelle Haushaltsjahr hinaus und der Abbau aller Fehlbeträge aus den Vorjahren bis Ende des Haushaltsjahres 2010 sein. Das überarbeitete Haushaltssicherungskonzept ist der LDD spätestens mit der Haushaltssatzung 2010 zur Prüfung vorzulegen.
Der Haushaltsplan des Landkreises sieht Gesamteinnahmen von 266,3 Mio. Euro und Gesamtausgaben von 270,3 Mio. Euro vor. Im Verwaltungshaushalt wurden Einnahmen und Ausgaben von je 220,3 Mio. Euro und im Vermögenshaushalt wurden Einnahmen von 46,0 Mio. Euro sowie Ausgaben von 50,0 Mio. Euro festgesetzt. Eine Kreditaufnahme hat der Landkreis für 2009 nicht geplant.
Im Verlaufe der Haushaltsprüfung durch die LDD hatte der Landkreis mehrmals seine bis dahin vorliegenden Unterlagen zur Haushaltsgenehmigung um Darstellungen zur aktuellen Entwicklung seiner Haushaltslage ergänzt. Danach ist für das laufende Haushaltsjahr gegenüber dem eingereichten Plan eine Verschlechterung um 2,4 Mio. Euro zu erwarten, wobei eine Haushaltssperre von 1,7 Mio. Euro schon berücksichtigt ist. Die Ursachen liegen vornehmlich in erhöhten Ausgaben für das Personal, im Bereich der Sozial- und Jugendhilfeleistungen sowie bei Ausgaben im Bereich der Straßenmeisterei.
Mit dem zusätzlich aufgetretenen strukturellen Defizit ist die geordnete Haushaltsführung des Landkreises erheblich gefährdet. Die Landesdirektion sah sich deshalb zu einer Reihe von Auflagen zur laufenden Haushaltskontrolle veranlasst. Dazu gehören die folgenden Festlegungen:
- Der Landkreis darf neue Verpflichtungen zur Übernahme freiwilliger Leistungen grundsätzlich nicht eingehen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn eine Finanzierung ohne allgemein freiverfügbare Deckungsmittel gesichert ist und die Landesdirektion zugestimmt hat.
- Über- und außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis rechtlich nicht verpflichtet ist, dürfen nur mit Zustimmung der Landesdirektion getätigt werden.
- Neueinstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen von Beschäftigten dürfen bis zur Genehmigung des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes nur mit Zustimmung der Landesdirektion vorgenommen werden.
- Der Landkreis ist verpflichtet, innerhalb der laufenden Berichterstattung zum Haushaltsvollzug eine vollständige, den Zeitraum nach der jüngsten Verwaltungsreform umfassende Analyse der Stellenbesetzungen und Stellenbewertungen in der Landkreisverwaltung vorzulegen. Alle Planstellen sind im Zuge dieser Analyse neu zu bewerten.
Nur unter Maßgabe der Auflagen sah sich die LDD in der Lage, dem Landkreis den Vollzug des Haushaltes für das laufende Jahr und das Haushaltssicherungskonzept zu genehmigen. Die Landesdirektion hat sich bei ihrer Entscheidung auch davon leiten lassen, dass eine Versagung der Genehmigungen letztlich mit einer weiteren zusätzlichen Verschlechterung der Haushaltslage des Landkreises verbunden ist. Ohne Freigabe seines Haushaltes könnte der Landkreis weder die Kreisumlage in geplanter Höhe einnehmen noch Maßnahmen realisieren, die als unerlässlich anzusehen sind und mittelfristig auch der Konsolidierung seines Haushaltes dienen. Überdies wären bereits begonnene Investitionen, wie z. B. die Sanierung des Weißeritzgymnasium, gefährdet gewesen.
„Der Landkreis Sächsische Schweiz–Osterzgebirge ist unser Sorgenkind bei den diesjährigen Haushaltsprüfungen. Den dort sichtbar gewordenen Problemen muss sofort energisch, aber auch mit Augenmaß gegengesteuert werden. Es wäre blauäugig zu glauben, dass die gegenwärtige Wirtschaftskrise den Abbau von Haushaltsdefiziten der öffentlichen Hand in den kommenden Jahren vereinfachen wird“, kommentiert Dr. Henry Hasenpflug, Präsident der LDD, die Festlegungen seines Hauses zum aktuellen Haushaltsplan des Landkreises.