Medieninformationen 2010 [LDL]
[088/2010 - 06.08.2010]
Landesdirektion Leipzig untersagt illegale Sportwetten
Gegenstände im Geschäftslokal in Bautzen wurden versiegelt
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt gegen einen Sportwettvermittler in Bautzen eine Untersagungsverfügung vollstreckt. Die Mitarbeiter der Landesdirektion versiegelten zu diesem Zweck die zur illegalen Sportwettvermittlung verwendeten Gegenstände. Darunter befanden sich unter anderem ein Quittungsdrucker und Tippscheine. Aushängende Werbung wurde beseitigt.
Sollte der Betreiber der Untersagungsverfügung weiter zuwider handeln, wurde ihm angedroht, das Geschäftslokal insgesamt zu schließen.
Die Mitarbeiter der Landesdirektion wurden bei der zwangsweisen Durchsetzung der Untersagungsverfügung durch das Ordnungsamt der Stadt Bautzen und durch Polizeibeamte des Polizeireviers Bautzen unterstützt.
Die Landesdirektion Leipzig ist in ihrer Funktion als obere Glücksspielaufsichtsbehörde zuständig für die Überwachung von legalem und die Ahndung von illegalem Glücksspiel im gesamten Freistaat Sachsen.
Im Rahmen dieser Tätigkeit obliegt es der Landesdirektion Leipzig, auch gegen illegale Sportwettvermittler vorzugehen, indem sie diesen die Sportwettvermittlung untersagt und sie zur Entfernung der erforderlichen Geräte und Werbung auffordert.
Sollte der Betreiber der Untersagungsverfügung weiter zuwider handeln, wurde ihm angedroht, das Geschäftslokal insgesamt zu schließen.
Die Mitarbeiter der Landesdirektion wurden bei der zwangsweisen Durchsetzung der Untersagungsverfügung durch das Ordnungsamt der Stadt Bautzen und durch Polizeibeamte des Polizeireviers Bautzen unterstützt.
Die Landesdirektion Leipzig ist in ihrer Funktion als obere Glücksspielaufsichtsbehörde zuständig für die Überwachung von legalem und die Ahndung von illegalem Glücksspiel im gesamten Freistaat Sachsen.
Im Rahmen dieser Tätigkeit obliegt es der Landesdirektion Leipzig, auch gegen illegale Sportwettvermittler vorzugehen, indem sie diesen die Sportwettvermittlung untersagt und sie zur Entfernung der erforderlichen Geräte und Werbung auffordert.