Medieninformationen 2010 [LDL]
[101/2010 - 16.09.2010]
Erweiterung der Abbaufläche des Kiessandtagebaus Laußig wird raumordnerisch stattgegeben
Erweiterung der Abbaufläche des Kiessandtagebaus Laußig wird raumordnerisch stattgegeben
In ihrer Funktion als höhere Raumordnungsbehörde hat die Landesdirektion Leipzig das Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „Kiessandtagebau Laußig – Weiterführung des Abbaus“ am 10.09.2010 abgeschlossen.
Das Verfahren wurde auf Antrag des Unternehmens „Mitteldeutsche Baustoffe GmbH“ am 15.03.2010 mit der Übergabe der Planungsunterlagen an die Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des Sächsischen Landesplanungsgesetzes eröffnet. Seitens des Unternehmens wurde eine Abbaufläche von etwa 156 Hektar beantragt.
Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird festgestellt, dass das Vorhaben mit einer gegenüber der Antragstellung um ca. 60 Hektar reduzierten Abbaufläche den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht, insbesondere hinsichtlich der Erhaltung und Entwicklung des vorhandenen Wirtschaftspotenzials und der effizienten Ausnutzung von Rohstofflagerstätten. Die Existenz des Unternehmens an diesem Standort und damit der Erhalt mehreren Arbeitsplätzen kann durch eine weitergehende Ausschöpfung der Rohstofflagerstätte auf längere Sicht gesichert werden.
Durch die Reduzierung der Abbaufläche bleiben ca. 55 Hektar Waldflächen erhalten.
Dem Unternehmen ist damit die Möglichkeit gegeben, die Unterlagen für das folgende bergbauliche Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) vorzubereiten, welches vom Sächsischen Oberbergamt geführt wird.
Das Verfahren wurde auf Antrag des Unternehmens „Mitteldeutsche Baustoffe GmbH“ am 15.03.2010 mit der Übergabe der Planungsunterlagen an die Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des Sächsischen Landesplanungsgesetzes eröffnet. Seitens des Unternehmens wurde eine Abbaufläche von etwa 156 Hektar beantragt.
Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird festgestellt, dass das Vorhaben mit einer gegenüber der Antragstellung um ca. 60 Hektar reduzierten Abbaufläche den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht, insbesondere hinsichtlich der Erhaltung und Entwicklung des vorhandenen Wirtschaftspotenzials und der effizienten Ausnutzung von Rohstofflagerstätten. Die Existenz des Unternehmens an diesem Standort und damit der Erhalt mehreren Arbeitsplätzen kann durch eine weitergehende Ausschöpfung der Rohstofflagerstätte auf längere Sicht gesichert werden.
Durch die Reduzierung der Abbaufläche bleiben ca. 55 Hektar Waldflächen erhalten.
Dem Unternehmen ist damit die Möglichkeit gegeben, die Unterlagen für das folgende bergbauliche Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) vorzubereiten, welches vom Sächsischen Oberbergamt geführt wird.