Medieninformationen 2010 [LDL]
[092/2010 - 27.08.2010]
Staatsstraße 38 erhält östlich von Grimma einen gemeinsamen Geh- und Radweg
Landesdirektion erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben Anbau eines gemeinsamen Geh- und Radweges an die Staatstraße S 38, Ausbau östlich Grimma, erteilt. Damit besteht Baurecht für den zweigeteilten Anbau eines überwiegend Straßen begleitenden Geh- und Radweges auf einer Länge von 2.310 Metern. Mit dem erlassenen Planfeststellungsbeschluss wurde einem Antrag des Straßenbauamtes Leipzig vom 25.05.2009 entsprochen.
Die S 38 hat eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen Grimma und Mutzschen. Da diese Verbindung auch durch Radfahrer stark genutzt wird und durch die uneinheitliche Streckencharakteristik und vor allem infolge einiger Steigungen Gefahrensituationen nicht ausgeschlossen sind, werden mit dem Vorhaben derartige Situationen ausgeräumt. Zudem entspricht die Anlage des gemeinsamen Geh- und Radweges der Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen aus dem Jahr 2005. Diese sieht eine sichere und leichtere Führung des Radverkehrs im Außerortsbereich klassifizierter Straßen vor und weist im darin aufgeführten Bauprogramm dem Geh- und Radweg an der S 38 die höchste Dringlichkeitsstufe zu.
Der festgestellte Geh- und Radweg an der S 38 beginnt im 1. Bauabschnitt in Grimma nach der Einmündung der Straße „Waldweg“ und endet nach ca. 1,5 Kilometern am Ortseingang Neunitz. Am Ortsausgang von Neunitz wird der 2. Bauabschnitt bis zum Ortseingang von Grechwitz auf einer Länge von rund 720 Metern weitergeführt. Der gemeinsame Geh- und Radweg wird durchgehend südlich der S 38 angebaut. Überwiegend hat er eine Breite von 2,25 Metern. In Neuneunitz wird er auf dem Waldweg geführt und weist dort eine Breite von 3,0 Metern auf.
Der Anbau des Geh- und Radweges stellt für alle Verkehrsteilnehmer eine erhöhte Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und damit eine deutliche Verbesserung gegenüber der gegenwärtigen Situation dar.
Das Vorhaben entspricht landes- und regionalplanerischen Erfordernissen, wonach ein flächendeckendes Radwegenetz für den Alltags- und Freizeitverkehr zu schaffen und auszubauen ist und im Ländlichen Raum Radwege zur Verbindung von Gemeindeteilen und dem Siedlungs- und Versorgungskern verbessert werden sollen.
Obwohl sich im Bereich des zu errichtenden Weges wertvolle Böden befinden, konnte die Landesdirektion Leipzig den Anbau des Geh- und Radweges zulassen, da die Grundzüge der regionalplanerischen Entscheidung – das Vorliegen eines Vorranggebietes Landwirtschaft - nicht angetastet werden.
Zur Kompensation der mit dem Straßenausbau erforderlichen Eingriffe in Natur und Landschaft sind umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört auch die Anpflanzung von insgesamt 82 Bäumen sowohl am Rande der Straße als auch auf anderen Flächen.
Die Träger öffentlicher Belange haben dem Vorhaben übereinstimmend Zustimmung erteilt. Einige Privatbetroffene haben Forderungen erhoben, denen zum Teil nachgekommen wurde. Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange miteinander und untereinander wurde eine sachgerechte Entscheidung gefällt.
Das Straßenbauamt Leipzig als Vorhabenträger der Straßenbaumaßnahme strebt eine zeitnahe Realisierung der Maßnahme an.
Die S 38 hat eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen Grimma und Mutzschen. Da diese Verbindung auch durch Radfahrer stark genutzt wird und durch die uneinheitliche Streckencharakteristik und vor allem infolge einiger Steigungen Gefahrensituationen nicht ausgeschlossen sind, werden mit dem Vorhaben derartige Situationen ausgeräumt. Zudem entspricht die Anlage des gemeinsamen Geh- und Radweges der Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen aus dem Jahr 2005. Diese sieht eine sichere und leichtere Führung des Radverkehrs im Außerortsbereich klassifizierter Straßen vor und weist im darin aufgeführten Bauprogramm dem Geh- und Radweg an der S 38 die höchste Dringlichkeitsstufe zu.
Der festgestellte Geh- und Radweg an der S 38 beginnt im 1. Bauabschnitt in Grimma nach der Einmündung der Straße „Waldweg“ und endet nach ca. 1,5 Kilometern am Ortseingang Neunitz. Am Ortsausgang von Neunitz wird der 2. Bauabschnitt bis zum Ortseingang von Grechwitz auf einer Länge von rund 720 Metern weitergeführt. Der gemeinsame Geh- und Radweg wird durchgehend südlich der S 38 angebaut. Überwiegend hat er eine Breite von 2,25 Metern. In Neuneunitz wird er auf dem Waldweg geführt und weist dort eine Breite von 3,0 Metern auf.
Der Anbau des Geh- und Radweges stellt für alle Verkehrsteilnehmer eine erhöhte Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und damit eine deutliche Verbesserung gegenüber der gegenwärtigen Situation dar.
Das Vorhaben entspricht landes- und regionalplanerischen Erfordernissen, wonach ein flächendeckendes Radwegenetz für den Alltags- und Freizeitverkehr zu schaffen und auszubauen ist und im Ländlichen Raum Radwege zur Verbindung von Gemeindeteilen und dem Siedlungs- und Versorgungskern verbessert werden sollen.
Obwohl sich im Bereich des zu errichtenden Weges wertvolle Böden befinden, konnte die Landesdirektion Leipzig den Anbau des Geh- und Radweges zulassen, da die Grundzüge der regionalplanerischen Entscheidung – das Vorliegen eines Vorranggebietes Landwirtschaft - nicht angetastet werden.
Zur Kompensation der mit dem Straßenausbau erforderlichen Eingriffe in Natur und Landschaft sind umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört auch die Anpflanzung von insgesamt 82 Bäumen sowohl am Rande der Straße als auch auf anderen Flächen.
Die Träger öffentlicher Belange haben dem Vorhaben übereinstimmend Zustimmung erteilt. Einige Privatbetroffene haben Forderungen erhoben, denen zum Teil nachgekommen wurde. Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange miteinander und untereinander wurde eine sachgerechte Entscheidung gefällt.
Das Straßenbauamt Leipzig als Vorhabenträger der Straßenbaumaßnahme strebt eine zeitnahe Realisierung der Maßnahme an.