Medieninformationen 2010 [LDL]
[091/2010 - 17.08.2010]
Freistaat fördert Ausbau der Lützner Straße
Landesdirektion Leipzig bewilligt rund 3 Millionen Euro für bessere Verkehrsverhältnisse
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt der Stadt Leipzig den Zuwendungsbescheid für den Ausbau der Lützner Straße zwischen Plautstraße und Saarländer Straße erteilt. Die Förderung in Höhe von rund 3 Millionen Euro erfolgt auf der Grundlage des Förderprogramms für Straßen- und Brückenbaumaßnahmen kommunaler Baulastträger des Freistaates Sachsen.
Die Baumaßnahme umfasst den grundhaften Ausbau der Lützner Straße im genannten Bereich. Mit der Realisierung des Vorhabens wird eine Stadtbahntrasse auf gesondertem Gleiskörper und zwei Fahrspuren in jede Fahrtrichtung geschaffen.
Im Baubereich befinden sich die Luisenbrücke, welche saniert und - angepasst an die zukünftigen Verkehrsverhältnisse - umgebaut wird, und die Brücke über die ehemalige Hafenbahn, welche nicht mehr benötigt und deshalb zurückgebaut wird. Zur Ertüchtigung der Umleitungsstrecke während der Baumaßnahme ist auch der Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Lyoner Straße notwendig und deshalb Bestandteil des geplanten Vorhabens.
Das Baurecht für den Straßen- und Brückenbau wurde über einen städtischen Bebauungsplan geschaffen. Für die Umbauten an den Straßenbahnanlagen hat die LVB GmbH die Voraussetzungen für den Verzicht auf ein aufwändiges Planfeststellungsverfahren nachgewiesen.
Die Leipziger Verkehrsbetriebe sollen für den Teil Gleis- und Fahrleitungsbau in Kürze weitere Zuwendungen erhalten. Für diese Maßnahmen wurde bereits der förderunschädliche vorzeitige Maßnahmebeginn seitens der Landesdirektion zugelassen.
Die Baumaßnahmen sollen im Herbst beginnen und bis zum Jahr 2012 dauern.
Die Baumaßnahme umfasst den grundhaften Ausbau der Lützner Straße im genannten Bereich. Mit der Realisierung des Vorhabens wird eine Stadtbahntrasse auf gesondertem Gleiskörper und zwei Fahrspuren in jede Fahrtrichtung geschaffen.
Im Baubereich befinden sich die Luisenbrücke, welche saniert und - angepasst an die zukünftigen Verkehrsverhältnisse - umgebaut wird, und die Brücke über die ehemalige Hafenbahn, welche nicht mehr benötigt und deshalb zurückgebaut wird. Zur Ertüchtigung der Umleitungsstrecke während der Baumaßnahme ist auch der Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Lyoner Straße notwendig und deshalb Bestandteil des geplanten Vorhabens.
Das Baurecht für den Straßen- und Brückenbau wurde über einen städtischen Bebauungsplan geschaffen. Für die Umbauten an den Straßenbahnanlagen hat die LVB GmbH die Voraussetzungen für den Verzicht auf ein aufwändiges Planfeststellungsverfahren nachgewiesen.
Die Leipziger Verkehrsbetriebe sollen für den Teil Gleis- und Fahrleitungsbau in Kürze weitere Zuwendungen erhalten. Für diese Maßnahmen wurde bereits der förderunschädliche vorzeitige Maßnahmebeginn seitens der Landesdirektion zugelassen.
Die Baumaßnahmen sollen im Herbst beginnen und bis zum Jahr 2012 dauern.