Medieninformationen 2010 [LDL]
[095/2010 - 31.08.2010]
Landesdirektion Leipzig unterstützt berufliche Wiedereingliederung von Bundeswehrsoldaten im Freistaat Sachsen
Seit 1993 unterstützt das ehemalige Regierungspräsidium Leipzig, jetzt Landesdirektion Leipzig, länger dienende Soldaten mit einer Dienstzeit von mindestens 12 Jahren dabei, soweit von ihnen gewünscht, nach Ende ihrer Dienstzeit in den öffentlichen Dienst des Freistaates zu wechseln. Die Leipziger Behörde vermittelt so, auch in Wahrnehmung ihrer Bündelungsfunktion, zwischen Behörden und Kommunen des Freistaates auf der einen und den Berufsförderungsdiensten der Bundeswehrverwaltung (BfD) (vergleichbar Bundesagentur für Arbeit) auf der anderen Seite. Die Behörde informiert jährlich in verschiedenen Veranstaltungen der Bundeswehr, in persönlichen Beratungen und Anfragen etwa 1000 interessierte Soldaten, wovon sich im Ergebnis etwa 300 Bewerber an die Landesdirektion mit einem konkreten Einstellungswunsch wenden. Die Stellenangebote sind oftmals größer als die Zahl der geeigneten Bewerber.
Vornehmlich sind die Wehrbereichsverwaltung Ost in Halle und Berlin enge Partner bei der Umsetzung der im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) festgeschriebenen Aufgabe, berechtigte Soldaten in den öffentlichen Dienst einzugliedern.
Der Bund für seine Behörden und jedes Bundesland für seinen Zuständigkeitsbereich haben eine sogenannte Vormerkstelle für die Aufgabe der Wiedereingliederung eingerichtet, die den erforderlichen Stellenvorbehalt überwacht. Im Jahr 1993 erhielt das damalige Regierungspräsidium Leipzig den Auftrag, diese Aufgabe für den gesamten Freistaat Sachsen zu übernehmen. Die Vormerkstelle erfasst die freien Stellen im Öffentlichen Dienst und berät interessierte Soldaten in Zusammenarbeit mit der Bundeswehrverwaltung über die Möglichkeiten der Wiedereingliederung, auch unter Beachtung ihrer Neigungen und Fähigkeiten.
Nach dem erfolgreichen Absolvieren der entsprechenden Auswahlverfahren werden die Bewerber den möglichen Einstellungsbehörden (z.B. Finanz- bzw. Justizverwaltung des Freistaates, Stadtverwaltungen) für die verschiedenen Beamtenlaufbahnen im mittleren oder gehobenen Verwaltungsdienst, aber auch für eine Ausbildung im Bereich der Berufsfeuerwehren oder des Justizvollzugsdienstes vermittelt und zugewiesen.
Über die jeweiligen Möglichkeiten informiert die Bundeswehrverwaltung die ausscheidenden Soldaten gemeinsam mit der Landesdirektion Leipzig im Rahmen verschiedener berufsvorbereitender Maßnahmen, wie z.B. Jobbörsen, Berufsfindungsmessen und Bildungsmaßnahmen.
Die Bewerberzahlen haben sich in den letzten Jahren stetig erhöht. Selbst in Auslandsstandorten der Bundeswehr in Europa oder in Übersee stationierte Soldaten richten Anfragen und Bewerbungen an die Landesdirektion Leipzig.
Mit den Regelungen im SVG trägt der Dienstherr insbesondere seiner fürsorglichen Aufgabe, Soldaten in den Arbeitsprozess wieder einzubinden, Rechnung. Zudem wird darin auch ein Instrument zur Nachwuchsgewinnung und zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften gesehen.
Interessenten haben auch die Möglichkeit, sich auf der Internetseite der Landesdirektion unter „Vormerkstelle“ oder unter der Rufnummer 0341/977-2533 zu informieren.
Vornehmlich sind die Wehrbereichsverwaltung Ost in Halle und Berlin enge Partner bei der Umsetzung der im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) festgeschriebenen Aufgabe, berechtigte Soldaten in den öffentlichen Dienst einzugliedern.
Der Bund für seine Behörden und jedes Bundesland für seinen Zuständigkeitsbereich haben eine sogenannte Vormerkstelle für die Aufgabe der Wiedereingliederung eingerichtet, die den erforderlichen Stellenvorbehalt überwacht. Im Jahr 1993 erhielt das damalige Regierungspräsidium Leipzig den Auftrag, diese Aufgabe für den gesamten Freistaat Sachsen zu übernehmen. Die Vormerkstelle erfasst die freien Stellen im Öffentlichen Dienst und berät interessierte Soldaten in Zusammenarbeit mit der Bundeswehrverwaltung über die Möglichkeiten der Wiedereingliederung, auch unter Beachtung ihrer Neigungen und Fähigkeiten.
Nach dem erfolgreichen Absolvieren der entsprechenden Auswahlverfahren werden die Bewerber den möglichen Einstellungsbehörden (z.B. Finanz- bzw. Justizverwaltung des Freistaates, Stadtverwaltungen) für die verschiedenen Beamtenlaufbahnen im mittleren oder gehobenen Verwaltungsdienst, aber auch für eine Ausbildung im Bereich der Berufsfeuerwehren oder des Justizvollzugsdienstes vermittelt und zugewiesen.
Über die jeweiligen Möglichkeiten informiert die Bundeswehrverwaltung die ausscheidenden Soldaten gemeinsam mit der Landesdirektion Leipzig im Rahmen verschiedener berufsvorbereitender Maßnahmen, wie z.B. Jobbörsen, Berufsfindungsmessen und Bildungsmaßnahmen.
Die Bewerberzahlen haben sich in den letzten Jahren stetig erhöht. Selbst in Auslandsstandorten der Bundeswehr in Europa oder in Übersee stationierte Soldaten richten Anfragen und Bewerbungen an die Landesdirektion Leipzig.
Mit den Regelungen im SVG trägt der Dienstherr insbesondere seiner fürsorglichen Aufgabe, Soldaten in den Arbeitsprozess wieder einzubinden, Rechnung. Zudem wird darin auch ein Instrument zur Nachwuchsgewinnung und zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften gesehen.
Interessenten haben auch die Möglichkeit, sich auf der Internetseite der Landesdirektion unter „Vormerkstelle“ oder unter der Rufnummer 0341/977-2533 zu informieren.