Medieninformationen 2010 [LDL]
[013/2010 - 27.01.2010]
Grünes Licht für Ausbau der Staatsstraße 7 westlich von Mocherwitz
Landesdirektion erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt den vom Straßenbauamt Leipzig beantragten Ausbau der Staatsstraße S 7 westlich von Mocherwitz im Landkreis Nordsachsen genehmigt.
Mit dem genehmigten Vorhaben wird auf einer Länge von knapp zwei Kilometern der grundhafte Ausbau der S 7 zwischen den Ortslagen Kreuma und Mocherwitz erfolgen.
Innerhalb der Ortslage von Kreuma erhält die Staatsstraße eine Fahrbahnbreite von 6,00 m, dass heißt sie wird mit 2 Fahrstreifen mit einer Regelbreite von je 3,00 m ausgeführt. An der nördlichen Fahrbahnseite wird zur Erschließung der vorhandenen Wohnbebauung ein Gehweg mit einer Breite von 1,50 m angeordnet.
Außerhalb der Ortslage von Kreuma hat der Vorhabenträger eine Fahrbahnbreite von insgesamt 5,50 m bei 2 Fahrstreifen mit einer Regelbreite von je 2,75 m vorgesehen. Des Weiteren werden beidseits der Fahrbahn Randstreifen von je 0,25 m Breite sowie Bankette mit einer Breite von je 1,00 m angeordnet. Abschnittsweise sind zudem für den Begegnungsverkehr von Lastkraftwagen Fahrbahnverbreiterungen in den Kurven notwendig.
Im derzeitigen baulichen Zustand wird die S 7 den bestehenden und künftigen verkehrlichen Anforderungen an eine Staatsstraße nicht mehr gerecht. Derzeit beträgt die Fahrbahnbreite im Ausbauabschnitt nur 4,90 m innerorts und 3,50 m außerorts. Dies hat zur Folge, dass die Straße zwischen Kreuma und Mocherwitz bislang nur als Einbahnstraße in Richtung Kreuma befahrbar ist. Der Verkehr der S 7 von Kreuma in Richtung Mocherwitz wird über die Gemeindeverbindungsstraße nach Beuden und von dort über die Kreisstraße K 7443 in Richtung Mocherwitz zur S 7 geführt. Die Fahrbahnbefestigung befindet sich insgesamt in einem schlechten Zustand. Ausgebrochene Fahrbahnränder und sichtbare Netzrisse weisen auf Tragfähigkeitsschäden hin. Die bestehende Oberflächenentwässerung über das im Bestand vorhandene straßenbegleitende Grabensystem wird als mangelhaft eingestuft. Ferner ist in der Ortslage Kreuma kein Gehweg vorhanden.
Die planfestgestellte Baumaßnahme führt zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie zu einer entscheidenden Verbesserung des Verkehrsablaufs auf der Staatstraße. Mit der Verbreiterung der Fahrbahn wird zwischen den Ortslagen Kreuma und Mocherwitz der bestehende Einrichtungsverkehr beseitigt und eine Verkehrsführung in beide Richtungen ermöglicht. Durch die Verbesserung der bisher unzureichenden Kurvenradien, die Verbreiterungen im Kurvenbereich für den Begegnungsfall Lkw/Lkw und die Anlage eines straßenbegleitenden Gehwegs in der Ortslage Kreuma werden bislang bestehende Gefahrenpunkte auf der S 7 entschärft.
Die genannten Maßnahmen führen zusammen mit der Herstellung einer funktionsfähigen Straßenentwässerung dazu, dass die S 7 eine leistungsfähige Abwicklung des Verkehrs gewährleisten und ihre Funktion als zwischengemeindliche Verbindungsstraße erfüllen kann.
Das Straßenbauamt Leipzig strebt als Vorhabenträger der Straßenbaumaßnahme eine zeitnahe Realisierung der Maßnahme an.
Mit dem genehmigten Vorhaben wird auf einer Länge von knapp zwei Kilometern der grundhafte Ausbau der S 7 zwischen den Ortslagen Kreuma und Mocherwitz erfolgen.
Innerhalb der Ortslage von Kreuma erhält die Staatsstraße eine Fahrbahnbreite von 6,00 m, dass heißt sie wird mit 2 Fahrstreifen mit einer Regelbreite von je 3,00 m ausgeführt. An der nördlichen Fahrbahnseite wird zur Erschließung der vorhandenen Wohnbebauung ein Gehweg mit einer Breite von 1,50 m angeordnet.
Außerhalb der Ortslage von Kreuma hat der Vorhabenträger eine Fahrbahnbreite von insgesamt 5,50 m bei 2 Fahrstreifen mit einer Regelbreite von je 2,75 m vorgesehen. Des Weiteren werden beidseits der Fahrbahn Randstreifen von je 0,25 m Breite sowie Bankette mit einer Breite von je 1,00 m angeordnet. Abschnittsweise sind zudem für den Begegnungsverkehr von Lastkraftwagen Fahrbahnverbreiterungen in den Kurven notwendig.
Im derzeitigen baulichen Zustand wird die S 7 den bestehenden und künftigen verkehrlichen Anforderungen an eine Staatsstraße nicht mehr gerecht. Derzeit beträgt die Fahrbahnbreite im Ausbauabschnitt nur 4,90 m innerorts und 3,50 m außerorts. Dies hat zur Folge, dass die Straße zwischen Kreuma und Mocherwitz bislang nur als Einbahnstraße in Richtung Kreuma befahrbar ist. Der Verkehr der S 7 von Kreuma in Richtung Mocherwitz wird über die Gemeindeverbindungsstraße nach Beuden und von dort über die Kreisstraße K 7443 in Richtung Mocherwitz zur S 7 geführt. Die Fahrbahnbefestigung befindet sich insgesamt in einem schlechten Zustand. Ausgebrochene Fahrbahnränder und sichtbare Netzrisse weisen auf Tragfähigkeitsschäden hin. Die bestehende Oberflächenentwässerung über das im Bestand vorhandene straßenbegleitende Grabensystem wird als mangelhaft eingestuft. Ferner ist in der Ortslage Kreuma kein Gehweg vorhanden.
Die planfestgestellte Baumaßnahme führt zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie zu einer entscheidenden Verbesserung des Verkehrsablaufs auf der Staatstraße. Mit der Verbreiterung der Fahrbahn wird zwischen den Ortslagen Kreuma und Mocherwitz der bestehende Einrichtungsverkehr beseitigt und eine Verkehrsführung in beide Richtungen ermöglicht. Durch die Verbesserung der bisher unzureichenden Kurvenradien, die Verbreiterungen im Kurvenbereich für den Begegnungsfall Lkw/Lkw und die Anlage eines straßenbegleitenden Gehwegs in der Ortslage Kreuma werden bislang bestehende Gefahrenpunkte auf der S 7 entschärft.
Die genannten Maßnahmen führen zusammen mit der Herstellung einer funktionsfähigen Straßenentwässerung dazu, dass die S 7 eine leistungsfähige Abwicklung des Verkehrs gewährleisten und ihre Funktion als zwischengemeindliche Verbindungsstraße erfüllen kann.
Das Straßenbauamt Leipzig strebt als Vorhabenträger der Straßenbaumaßnahme eine zeitnahe Realisierung der Maßnahme an.