Medieninformationen 2010 [LDL]
[040/2010 - 19.03.2010]
Planunterlagen für A 72 im Abschnitt 5.1. werden ausgelegt
Die Landesdirektion Leipzig informiert, dass im Zeitraum vom 06. April 2010 bis 05. Mai 2010 die Planunterlagen für den Bauabschnitt 5.1 der Bundesautobahn A 72, der über 9,54 Kilometer von Borna bis Rötha verlaufen wird, in den Städten Borna und Rötha sowie den Gemeinden Espenhain und Neukieritzsch ausgelegt werden.
Die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung in den genannten Städten und Gemeinden entsprechend der maßgeblichen Bekanntmachungssatzungen wurde durch die Landesdirektion Leipzig veranlasst.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – bis einschließlich 19. Mai 2010 - bei der Landesdirektion Leipzig oder bei den Städten und Gemeinden, in denen der Plan ausliegt, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Nach Ablauf der Frist sind Einwendungen ausgeschlossen.
Wegen Einzelheiten zur Auslegung und deren rechtliche Folgen wird an dieser Stelle ausdrücklich auf den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachungen über die Auslegung verwiesen.
Die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung in den genannten Städten und Gemeinden entsprechend der maßgeblichen Bekanntmachungssatzungen wurde durch die Landesdirektion Leipzig veranlasst.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – bis einschließlich 19. Mai 2010 - bei der Landesdirektion Leipzig oder bei den Städten und Gemeinden, in denen der Plan ausliegt, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Nach Ablauf der Frist sind Einwendungen ausgeschlossen.
Wegen Einzelheiten zur Auslegung und deren rechtliche Folgen wird an dieser Stelle ausdrücklich auf den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachungen über die Auslegung verwiesen.