Medieninformationen 2010 [LDL]
[106/2010 - 28.09.2010]
Wellerswalde erhält verbesserten Hochwasserschutz
Landesdirektion erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Leipzig hat auf Antrag der Gemeinde Liebschützberg den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben „Hochwasserschutzmaßnahmen in der Ortslage Wellerswalde in der Gemeinde Liebschützberg“ erlassen.
Ziel des planfestgestellten Vorhabens ist die Herstellung eines Schutzes für die Ortslage Wellerswalde vor einem Hochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 70 Jahren.
Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus drei Teilvorhaben:
Errichtung eines Rückhaltedammes in der Luppa oberhalb der Ortslage Wellerswalde (Dammhöhe 2,70 Meter, Dammkronenbreite 2,00 Meter, Rückhaltevolumen 100.000 m³);
Neubau eines Umfluters für die Luppa in der Ortslage Wellerswalde einschließlich Brückenneubau S 30 (Integration der Planung des Straßenbauamtes Döbeln);
Vorlandabsenkung (Profilaufweitung) im unteren Bereich der Luppa (um ca. 0,8 Meter auf einer Länge von ca. 375 Metern).
Dabei wird der geplante Damm das Landschaftsbild und gewässerdynamische Prozesse in einem naturnahen Gewässerabschnitt verändern. Die erforderliche Vorlandabsenkung wird nachhaltige Veränderungen des naturnahen und naturfernen Gewässercharakters mit sich bringen und zu Veränderungen der Grünlandvegetation führen. Außerdem ist das Vorhaben mit Gehölzfällungen verbunden.
Da bei dem Vorhaben zunächst von nicht unerheblichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft auszugehen war, wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Unter Berücksichtigung zahlreicher Kompensationsmaßnahmen und Auflagen konnte in der Gesamtbetrachtung eine positive Umweltverträglichkeit festgestellt werden.
Nunmehr kann mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Für das Vorhaben stehen Zuwendungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 481.000 Euro bereit.
Denjenigen, die Einwendungen gegen das nunmehr genehmigte Vorhaben erhoben haben, und den Betroffenen wird der Beschluss in den kommenden Tagen förmlich zugestellt. Ferner werden die Pläne zusammen mit dem Beschluss in der Gemeinde Liebschützberg und in der Landesdirektion Leipzig öffentlich ausgelegt. Beginn und Zeitraum der Auslegung werden auf dem Wege der ortsüblichen Veröffentlichung gesondert bekannt gemacht.
Ziel des planfestgestellten Vorhabens ist die Herstellung eines Schutzes für die Ortslage Wellerswalde vor einem Hochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 70 Jahren.
Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus drei Teilvorhaben:
Errichtung eines Rückhaltedammes in der Luppa oberhalb der Ortslage Wellerswalde (Dammhöhe 2,70 Meter, Dammkronenbreite 2,00 Meter, Rückhaltevolumen 100.000 m³);
Neubau eines Umfluters für die Luppa in der Ortslage Wellerswalde einschließlich Brückenneubau S 30 (Integration der Planung des Straßenbauamtes Döbeln);
Vorlandabsenkung (Profilaufweitung) im unteren Bereich der Luppa (um ca. 0,8 Meter auf einer Länge von ca. 375 Metern).
Dabei wird der geplante Damm das Landschaftsbild und gewässerdynamische Prozesse in einem naturnahen Gewässerabschnitt verändern. Die erforderliche Vorlandabsenkung wird nachhaltige Veränderungen des naturnahen und naturfernen Gewässercharakters mit sich bringen und zu Veränderungen der Grünlandvegetation führen. Außerdem ist das Vorhaben mit Gehölzfällungen verbunden.
Da bei dem Vorhaben zunächst von nicht unerheblichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft auszugehen war, wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Unter Berücksichtigung zahlreicher Kompensationsmaßnahmen und Auflagen konnte in der Gesamtbetrachtung eine positive Umweltverträglichkeit festgestellt werden.
Nunmehr kann mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Für das Vorhaben stehen Zuwendungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 481.000 Euro bereit.
Denjenigen, die Einwendungen gegen das nunmehr genehmigte Vorhaben erhoben haben, und den Betroffenen wird der Beschluss in den kommenden Tagen förmlich zugestellt. Ferner werden die Pläne zusammen mit dem Beschluss in der Gemeinde Liebschützberg und in der Landesdirektion Leipzig öffentlich ausgelegt. Beginn und Zeitraum der Auslegung werden auf dem Wege der ortsüblichen Veröffentlichung gesondert bekannt gemacht.