Medieninformationen 2010 [LDL]
[109/2010 - 12.10.2010]
Staatsstraße 50 in Deutzen kann ausgebaut werden
Landesdirektion Leipzig erlässt Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs
Auf Antrag des Straßenbauamtes Leipzig vom 23.02.2010 hat die Landesdirektion Leipzig den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Staatsstraße 50 im Bereich des Bahnübergangs Deutzen (Landkreis Leipzig) erlassen. Damit besteht Baurecht für diese Maßnahme.
Die nunmehr genehmigte Planung hat die Beseitigung des beschrankten Bahnübergangs zum Gegenstand. Hierzu wird die S 50 in südliche Richtung in den vorhandenen Einschnitt der ehemaligen Kohlebahn verlegt und mittels einer Brücke unter der Eisenbahnstrecke Leipzig–Hof hindurchgeführt. Das derzeit noch vorhandene Brückenbauwerk, das in seinen Dimensionen nur auf die Kohlebahn zugeschnitten war, wird abgebrochen und durch eine knapp 13 Meter breite Brücke ersetzt. Neben den je 3,25 Meter breiten Fahrstreifen und sogenannten Notgehbahnen wird an der nördlichen Straßenseite ein Geh-/Radweg angeordnet. Von diesem aus werden Treppenaufgänge direkt zu den Bahnsteigen des Haltepunktes Deutzen führen.
Die Länge des Ausbauabschnitts beträgt knapp 400 Meter. Da durch den Abbaufortschritt im Tagebau Vereinigtes Schleenhain und letztlich dessen Abschluss der Grundwasserspiegel voraussichtlich ab dem Jahr 2040 wieder ansteigen wird, wird die Straße am Tiefpunkt in zwei - knapp 50 Meter bzw. rund 67 Meter langen - Grundwasserwannen errichtet, die unmittelbar an die neue Brücke anschließen.
Mit der Verlegung der Staatsstraße wird die Kreisstraße 7931 aus Richtung Neukieritzsch im notwendigen Umfang verlängert. Ebenso erfolgt eine Anpassung der Straße Am Bahnhof sowie der Straße des 15. Oktober. Letztere führt künftig nicht mehr parallel zum Kohlebahneinschnitt bis zur Hauptstraße, sondern erhält in Höhe des Garagenhofs eine nördliche Anbindung an die Staatsstraße. Der Garagenhof wird an die Straße des 15. Oktober neu angebunden; die bisherige direkte Zufahrt zur Hauptstraße wird geschlossen. Für die Grundstücke nördlich der Hauptstraße, die derzeit nur direkt von dieser Straße aus erreichbar sind, wird eine neue Stichstraße mit Anbindung an die Kreisstraße 7931 hergestellt. Diese erhält auch eine Wendestelle und einen weiteren Zugang zum Bahnhaltepunkt. Die Werkstraße wird ebenfalls an diese Stichstraße angeschlossen.
Zur Straßenentwässerung ist der Bau eines Beckens im weiteren Verlauf des Kohlebahneinschnitts jenseits der Hauptstraße geplant. Diese Anlage wird auch der Entwässerung der Eisenbahnstrecke dienen, weil das von der Deutschen Bahn im Rahmen des Ausbaues der sog. Sachsenmagistrale innerorts vorgesehene separate Regenbecken infolge der Straßenverlegung nicht mehr realisiert werden kann.
Die landschaftspflegerischen Maßnahmen betreffen die Gestaltung der Straßennebenflächen (Begrünung und Pflanzmaßnahmen) sowie die Entsiegelung von Betonflächen einer ehemaligen Gewächs¬hausanlage südlich von Deutzen. Diese Flächen werden rekultiviert und mit Gehölzgruppen bepflanzt. Zum Ausgleich der Umwandlung ortsnaher Waldflächen ist das Straßenbauamt verpflichtet worden, innerhalb eines Jahres eine ergänzende Planung vorzulegen.
Die Straßenbaumaßnahme führt zu einer Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der Ortslage Deutzen. Wartende Fahrzeuge vor geschlossenen Bahnschranken werden dann der Vergangenheit angehören. Dem kommt eine besondere Bedeutung zu, weil in den kommenden Jahren mit einer stärkeren Frequentierung der Eisenbahnstrecke gerechnet wird. Auch die oben genannten Folgemaßnahmen im innerörtlichen Straßennetz führen zu einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse.
Unzumutbare Belastungen in Form von Verkehrslärm oder Luftschadstoffen sind nicht zu erwarten. Soweit erforderlich, hat die Landesdirektion Leipzig das Straßenbauamt zu baulichen Schallschutzmaßnahmen verpflichtet. Während der Bauphase müssen Rammarbeiten durchgeführt werden. Um die Belastungen der Anwohner auf ein zumutbares Maß zu begrenzen und etwaigen Schäden an Gebäuden durch Erschütterungen vorzubeugen, sind weitere Schutzauflagen erlassen worden.
Wann mit der Straßenbaumaßnahme begonnen werden kann, steht noch nicht fest. Insbesondere müssen hierzu noch weitere Abstimmungen zwischen der Straßenbauverwaltung und der Deutschen Bahn hinsichtlich der baubedingten Sperrpausen für den Eisenbahnverkehr getroffen werden. Diese erfordern einen beachtlichen zeitlichen Vorlauf.
Die nunmehr genehmigte Planung hat die Beseitigung des beschrankten Bahnübergangs zum Gegenstand. Hierzu wird die S 50 in südliche Richtung in den vorhandenen Einschnitt der ehemaligen Kohlebahn verlegt und mittels einer Brücke unter der Eisenbahnstrecke Leipzig–Hof hindurchgeführt. Das derzeit noch vorhandene Brückenbauwerk, das in seinen Dimensionen nur auf die Kohlebahn zugeschnitten war, wird abgebrochen und durch eine knapp 13 Meter breite Brücke ersetzt. Neben den je 3,25 Meter breiten Fahrstreifen und sogenannten Notgehbahnen wird an der nördlichen Straßenseite ein Geh-/Radweg angeordnet. Von diesem aus werden Treppenaufgänge direkt zu den Bahnsteigen des Haltepunktes Deutzen führen.
Die Länge des Ausbauabschnitts beträgt knapp 400 Meter. Da durch den Abbaufortschritt im Tagebau Vereinigtes Schleenhain und letztlich dessen Abschluss der Grundwasserspiegel voraussichtlich ab dem Jahr 2040 wieder ansteigen wird, wird die Straße am Tiefpunkt in zwei - knapp 50 Meter bzw. rund 67 Meter langen - Grundwasserwannen errichtet, die unmittelbar an die neue Brücke anschließen.
Mit der Verlegung der Staatsstraße wird die Kreisstraße 7931 aus Richtung Neukieritzsch im notwendigen Umfang verlängert. Ebenso erfolgt eine Anpassung der Straße Am Bahnhof sowie der Straße des 15. Oktober. Letztere führt künftig nicht mehr parallel zum Kohlebahneinschnitt bis zur Hauptstraße, sondern erhält in Höhe des Garagenhofs eine nördliche Anbindung an die Staatsstraße. Der Garagenhof wird an die Straße des 15. Oktober neu angebunden; die bisherige direkte Zufahrt zur Hauptstraße wird geschlossen. Für die Grundstücke nördlich der Hauptstraße, die derzeit nur direkt von dieser Straße aus erreichbar sind, wird eine neue Stichstraße mit Anbindung an die Kreisstraße 7931 hergestellt. Diese erhält auch eine Wendestelle und einen weiteren Zugang zum Bahnhaltepunkt. Die Werkstraße wird ebenfalls an diese Stichstraße angeschlossen.
Zur Straßenentwässerung ist der Bau eines Beckens im weiteren Verlauf des Kohlebahneinschnitts jenseits der Hauptstraße geplant. Diese Anlage wird auch der Entwässerung der Eisenbahnstrecke dienen, weil das von der Deutschen Bahn im Rahmen des Ausbaues der sog. Sachsenmagistrale innerorts vorgesehene separate Regenbecken infolge der Straßenverlegung nicht mehr realisiert werden kann.
Die landschaftspflegerischen Maßnahmen betreffen die Gestaltung der Straßennebenflächen (Begrünung und Pflanzmaßnahmen) sowie die Entsiegelung von Betonflächen einer ehemaligen Gewächs¬hausanlage südlich von Deutzen. Diese Flächen werden rekultiviert und mit Gehölzgruppen bepflanzt. Zum Ausgleich der Umwandlung ortsnaher Waldflächen ist das Straßenbauamt verpflichtet worden, innerhalb eines Jahres eine ergänzende Planung vorzulegen.
Die Straßenbaumaßnahme führt zu einer Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der Ortslage Deutzen. Wartende Fahrzeuge vor geschlossenen Bahnschranken werden dann der Vergangenheit angehören. Dem kommt eine besondere Bedeutung zu, weil in den kommenden Jahren mit einer stärkeren Frequentierung der Eisenbahnstrecke gerechnet wird. Auch die oben genannten Folgemaßnahmen im innerörtlichen Straßennetz führen zu einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse.
Unzumutbare Belastungen in Form von Verkehrslärm oder Luftschadstoffen sind nicht zu erwarten. Soweit erforderlich, hat die Landesdirektion Leipzig das Straßenbauamt zu baulichen Schallschutzmaßnahmen verpflichtet. Während der Bauphase müssen Rammarbeiten durchgeführt werden. Um die Belastungen der Anwohner auf ein zumutbares Maß zu begrenzen und etwaigen Schäden an Gebäuden durch Erschütterungen vorzubeugen, sind weitere Schutzauflagen erlassen worden.
Wann mit der Straßenbaumaßnahme begonnen werden kann, steht noch nicht fest. Insbesondere müssen hierzu noch weitere Abstimmungen zwischen der Straßenbauverwaltung und der Deutschen Bahn hinsichtlich der baubedingten Sperrpausen für den Eisenbahnverkehr getroffen werden. Diese erfordern einen beachtlichen zeitlichen Vorlauf.