Medieninformationen 2014
[014/2014 - 10.02.2014]
Landesdirektion Sachsen gibt Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für 2014 zur Bewirtschaftung frei
Die Landesdirektion Sachsen hat den Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für das Jahr 2014 bestätigt und zur Bewirtschaftung freigegeben. Genehmigungspflichtige Bestandteile beinhaltet der Haushalt nicht. Die Gesamtaufwendungen sind in Höhe von ca. 300 Mio. Euro veranschlagt.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, beträgt wie im Vorjahr 29,95 Prozent.
Der Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2014 kann vor dem Hintergrund der bis 2016 geltenden gesetzlichen Erleichterungen für die Kommunen bei der Anwendung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (kommunale Doppik) als gesetzmäßig eingestuft werden.
Der Etat schließt für das laufende Jahr mit einem Fehlbetrag von ca. 2 Mio. Euro ab. Auch mittelfristig ist der Haushaltsausgleich nicht gewährleistet. Unter Berücksichtigung aller erzielbaren Erträge reichen die liquiden Mittel des Landkreises jedoch aus, um die Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum bis 2016 zu gewährleisten.
Der Landkreis hat die Aufforderung erhalten, seine Zahlungsfähigkeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen. Durch geeignete Maßnahmen ist der Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2017 auszugleichen. Insbesondere das Haushaltsentwicklungskonzept des Landkreises Mittelsachsen muss weiter fortgeschrieben werden.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, beträgt wie im Vorjahr 29,95 Prozent.
Der Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2014 kann vor dem Hintergrund der bis 2016 geltenden gesetzlichen Erleichterungen für die Kommunen bei der Anwendung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (kommunale Doppik) als gesetzmäßig eingestuft werden.
Der Etat schließt für das laufende Jahr mit einem Fehlbetrag von ca. 2 Mio. Euro ab. Auch mittelfristig ist der Haushaltsausgleich nicht gewährleistet. Unter Berücksichtigung aller erzielbaren Erträge reichen die liquiden Mittel des Landkreises jedoch aus, um die Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum bis 2016 zu gewährleisten.
Der Landkreis hat die Aufforderung erhalten, seine Zahlungsfähigkeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen. Durch geeignete Maßnahmen ist der Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2017 auszugleichen. Insbesondere das Haushaltsentwicklungskonzept des Landkreises Mittelsachsen muss weiter fortgeschrieben werden.