Medieninformationen 2014
[32/2014 - 03.04.2014]
Grünes Licht für Deponiesanierung
Landesdirektion Sachsen ordnet Maßnahmen zur Sicherung und Rekultivierung der Deponie Schneidenbach an
Die Landesdirektion Sachsen hat gegenüber dem Vogtlandkreis die Abfallrechtlichen Anordnungen zum Abschluss der Deponie Schneidenbach getroffen.
Im Einzelnen wurden die Profilierung der Endkontur, die Erneuerung der Verrohrung des Rothöhlenbächels, die Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems, die Herstellung technischer Einrichtungen zur Niederschlagswasserfassung und -ableitung, der Umbau der Sickerwasserfassung am westlichen Deponiefuß, die Herstellung eines aktiven und passiven Deponieentgasungssystems und die Herstellung von Setzungsmesspunkten und Gaspegeln angeordnet.
Der Vogtlandkreis als Betreiber der Deponie Schneidenbach hatte mit Schreiben vom 17. Dezember 2013 die Planungen zum Abschluss und zur Sanierung der Deponie Schneidenbach bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht. Diese wurden einer fachtechnischen Prüfung unterzogen. Dabei wurde geprüft, ob die geplanten Maßnahmen bzw. technischen Lösungen der Deponiesicherung und der Deponiesanierung den rechtlichen Vorgaben und dem Stand der Technik entsprechen. Des Weiteren wurden die Planungen hinsichtlich ihrer technischen Umsetzbarkeit geprüft.
Die Ergebnisse der Prüfung der Landesdirektion Sachsen flossen in die nun ergangene Abfallrechtliche Anordnung zum Abschluss der Deponie Schneidenbach ein.
Im Rahmen des Prüfverfahrens erhielten die Große Kreisstadt Reichenbach im Vogtland als Baubehörde, die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Sachsen und der Vogtlandkreis in seinen Funktionen als Untere Wasser-, Immissionsschutz- und Naturschutzbehörde die Möglichkeit, sich zu den Planungen zu äußern. Die von den Behörden abgegebenen Stellungnahmen wurden in der Abfallrechtlichen Anordnung berücksichtigt.
Auf der Grundlage der Abfallrechtlichen Anordnung muss der Vogtlandkreis nun die Ausführungsplanung zur Baudurchführung erstellen und der Landesdirektion Sachsen vorlegen. Gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen anderer Rechtsbereiche, wie z B. im Wasser- oder Straßenrecht, muss sich der Vogtlandkreis gesondert einholen.
Die Gesamtbaumaßnahme ist bis zum 30. November 2015 abzuschließen.
Der Bescheid mit der Abfallrechtlichen Anordnung zum Abschluss der Deponie Schneidenbach kann auf der Bekanntmachungsseite der Landesdirektion Sachsen bis zum 14. April 2014 eingesehen werden.
Hintergrund:
Die Deponie Schneidenbach wurde zwischen 1979 und 2000, zuletzt vom Entsorgungsverband Vogtland, zur Ablagerung von Abfällen genutzt. Mit der Auflösung des Entsorgungsverbandes Vogtland zum 31. Dezember 2008 gingen die Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auf den Vogtlandkreis über. Seit diesem Zeitpunkt ist der Vogtlandkreis Betreiber der Deponie.
Nach der Stilllegung der Deponie wurde in den Jahren 2000 und 2001 der Deponiekörper profiliert und durch den Einbau von Bauschutt und Bodenmaterial abgedeckt. Der Deponieneuteil wird mit 8 Gasbrunnen aktiv entgast. Das Deponiegas wird mittels eines Blockheizkraftwerkes verwertet bzw. mittels einer Deponiegasfackel verbrannt. Die Kontrolle und Überwachung der Deponie erfolgen kontinuierlich. Die Untersuchungsergebnisse werden in Form von Jahresberichten dokumentiert.