Medieninformationen 2014
[011/2014 - 07.02.2014]
Flöhas Innenstadt kommt auf die sichere Seite
Landesdirektion Sachsen genehmigt neue Teilabschnitte des Hochwasserschutzes für die Stadt Flöha
Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren zu weiteren Hochwasserschutzvorhaben an der Flöha und an der Zschopau im Bereich zwischen dem Deich Pomselwiese an der Flöha und dem Mündungsbereich in die Zschopau abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss erhält die Vorhabenträgerin, die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Baurecht und kann die Schutzmaßnahmen der Teilabschnitte 5 und 6 umsetzen.
Die jetzt zugelassenen Hochwasserschutzmaßnahmen befinden sich beidseits der Flöha. Sie dienen auf der linken Flöhaseite dem Schutz der gesamten Innenstadt mit Wohn- und Gewerbebebauung, Infrastruktur und öffentlichen Einrichtungen vor Hochwasserereignissen mit einer 100-jährigen Wiederkehrwahrscheinlichkeit. Am rechten Flöhaufer können die bewohnte und denkmalgeschützte Villa Gückelsberg mit Parkanlage sowie ein weiteres Wohngebäude geschützt werden.
Hierzu werden vorhandene Deiche und Hochwasserschutzmauern erhöht und neue errichtet oder instandgesetzt. Außerdem erfolgt auf der rechten Flussseite im Bereich der ehemaligen Kleingartenanlage „Sonneninsel / An den Reisbauern“ ein Deichrückbau, wodurch die gewonnene Fläche im Hochwasserfall als Rückhaltefläche genutzt werden kann.
Arbeiten zur Landschaftspflege flankieren die Hochwasserschutzmaßnahmen. Beispielweise werden die wasserseitigen Bodenanschüttungen an neuen Hochwasserschutzmauern sowie die erhöhten und neugebauten Deiche begrünt. Ferner erhalten das Stadtgebiet von Flöha, das Flöhaufer und der Bereich Flöha-Plaue neue Gehölzpflanzungen.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden insgesamt zwölf Einwendungen von betroffenen Bürgern aus Flöha erhoben. Außerdem mussten über 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Leitungsträgern, Fachbehörden und anerkannten Naturschutzvereinigungen ausgewertet und geprüft werden.
Der erlassene Planfeststellungsbeschluss wird den Einwendern und den in Sachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen, die eine Stellungnahme zum Vorhaben abgegeben haben, in Kürze zugestellt. Ende Februar/Anfang März wird der Beschluss samt der festgestellten Unterlagen in der Stadt Flöha zur Einsicht für jedermann ausgelegt. Die genauen Daten der Auslegung werden rechtzeitig vorher bekannt gemacht.
Die jetzt zugelassenen Hochwasserschutzmaßnahmen befinden sich beidseits der Flöha. Sie dienen auf der linken Flöhaseite dem Schutz der gesamten Innenstadt mit Wohn- und Gewerbebebauung, Infrastruktur und öffentlichen Einrichtungen vor Hochwasserereignissen mit einer 100-jährigen Wiederkehrwahrscheinlichkeit. Am rechten Flöhaufer können die bewohnte und denkmalgeschützte Villa Gückelsberg mit Parkanlage sowie ein weiteres Wohngebäude geschützt werden.
Hierzu werden vorhandene Deiche und Hochwasserschutzmauern erhöht und neue errichtet oder instandgesetzt. Außerdem erfolgt auf der rechten Flussseite im Bereich der ehemaligen Kleingartenanlage „Sonneninsel / An den Reisbauern“ ein Deichrückbau, wodurch die gewonnene Fläche im Hochwasserfall als Rückhaltefläche genutzt werden kann.
Arbeiten zur Landschaftspflege flankieren die Hochwasserschutzmaßnahmen. Beispielweise werden die wasserseitigen Bodenanschüttungen an neuen Hochwasserschutzmauern sowie die erhöhten und neugebauten Deiche begrünt. Ferner erhalten das Stadtgebiet von Flöha, das Flöhaufer und der Bereich Flöha-Plaue neue Gehölzpflanzungen.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden insgesamt zwölf Einwendungen von betroffenen Bürgern aus Flöha erhoben. Außerdem mussten über 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Leitungsträgern, Fachbehörden und anerkannten Naturschutzvereinigungen ausgewertet und geprüft werden.
Der erlassene Planfeststellungsbeschluss wird den Einwendern und den in Sachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen, die eine Stellungnahme zum Vorhaben abgegeben haben, in Kürze zugestellt. Ende Februar/Anfang März wird der Beschluss samt der festgestellten Unterlagen in der Stadt Flöha zur Einsicht für jedermann ausgelegt. Die genauen Daten der Auslegung werden rechtzeitig vorher bekannt gemacht.