Medieninformationen 2014
[81/2014 - 15.10.2014]
Weiterer Schritt zum Ausbau der B 175 östlich von Döbeln
Landesdirektion Sachsen legt überarbeitete Planunterlagen öffentlich aus
Die Landesdirektion Sachsen legt vom 10. November bis zum 9. Dezember 2014 die überarbeiteten Planunterlagen für das Straßenbauvorhaben „B 175 Ausbau Choren-Döbeln westlich A 14“ öffentlich aus. Die Auslegung erfolgt in den Städten Döbeln und Roßwein sowie der Gemeinde Mochau. Parallel dazu werden die Träger öffentlicher Belange (u. a. Kommunen, Behörden, Träger von Ver- und Entsorgungsleitungen) zur Planänderung angehört.
Die betroffenen Bürger und Träger öffentlicher Belange erhalten so die Möglichkeit, sich über die geänderten Planungen zu informieren. Bis zum 23. Dezember 2014 können schriftliche Einwendungen erhoben und Hinweise abgegeben werde.
Die erneute öffentliche Auslegung ist notwendig, da der Träger des Vorhabens, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau die Planungen überarbeitet hat. Mit der nunmehr zweiten Änderung der Planfeststellungsunterlagen wurden Änderungen vor allem beim Wegenetz und bei den Zufahrtsregelungen vorgenommen. Diese wirken sich insbesondere auf die Inanspruchnahme von Flurstücken aus.
Eine weitere Änderung betrifft die bisher geplanten Lichtzeichenanlagen an den beiden Zu- und Abfahrten zur A 14. Die Untersuchungen im Rahmen der Fortschreibung der Verkehrsprognose bis zum Jahr 2025 ergaben ein zurückgehendes Verkehrsaufkommen. Aus diesem Grund kann auf die ursprünglich vorgesehenen Lichtzeichenanlagen verzichtet werden. Um die Option einer Nachrüstung der Lichtzeichenanlagen offen zu halten, werden an beiden Knotenpunkten sogenannte Leerrohre verlegt.
Ort und Zeitraum der Auslegung der Planunterlagen wird in den betroffenen Kommunen ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.
Die betroffenen Bürger und Träger öffentlicher Belange erhalten so die Möglichkeit, sich über die geänderten Planungen zu informieren. Bis zum 23. Dezember 2014 können schriftliche Einwendungen erhoben und Hinweise abgegeben werde.
Die erneute öffentliche Auslegung ist notwendig, da der Träger des Vorhabens, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau die Planungen überarbeitet hat. Mit der nunmehr zweiten Änderung der Planfeststellungsunterlagen wurden Änderungen vor allem beim Wegenetz und bei den Zufahrtsregelungen vorgenommen. Diese wirken sich insbesondere auf die Inanspruchnahme von Flurstücken aus.
Eine weitere Änderung betrifft die bisher geplanten Lichtzeichenanlagen an den beiden Zu- und Abfahrten zur A 14. Die Untersuchungen im Rahmen der Fortschreibung der Verkehrsprognose bis zum Jahr 2025 ergaben ein zurückgehendes Verkehrsaufkommen. Aus diesem Grund kann auf die ursprünglich vorgesehenen Lichtzeichenanlagen verzichtet werden. Um die Option einer Nachrüstung der Lichtzeichenanlagen offen zu halten, werden an beiden Knotenpunkten sogenannte Leerrohre verlegt.
Ort und Zeitraum der Auslegung der Planunterlagen wird in den betroffenen Kommunen ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.