Medieninformationen 2014
[072/2014 - 02.09.2014]
Maßnahme zur künftigen Absicherung der Stromversorgung kann durchgeführt werden
110-kV-Freileitung von Eula nach Oberelsdorf erhält neue Masten
Die Landesdirektion Sachsen hat auf Antrag der Mitnetz Strom GmbH den Planfeststellungsbeschluss zum Vorhaben „110-kV-Freileitung Eula – Oberelsdorf, Ersatzneubau, Mastbereich 14 bis 52“ erlassen. Dabei handelt die Mitnetz Strom GmbH im Auftrag der enviaM AG. Bei diesem Bauabschnitt erfolgt der Ersatzneubau auf der gleichen Leitungstrasse, während bei den weiteren beiden Bauabschnitten, die noch in Planung sind, von der derzeitigen Trasse abgewichen werden soll.
Auf dem rund 8,1 Kilometer langen Abschnitt werden zwischen den Strom-Masten 14 und 52 die bestehenden Masten ausgetauscht. Die Abstände zwischen den Masten vergrößern sich, so dass die Anzahl der Masten um sieben verringert werden kann. Der letzte Mast des Ersatzneubaus ist der Mast 45. Mit einer Gesamthöhe zwischen 18 und 36 Metern sind die neuen Masten rund 2 bis 4 Meter höher als die bestehenden.
Die bestehende Freileitung wird zuerst demontiert, bevor der Ersatzneubau errichtet werden kann. Die Versorgung kann während der Bauzeit aufrecht erhalten werden, indem über die bei Mast 54 kreuzende 110-kV-Freileitung Eula – Döbeln eine Leitungsbrückung hergestellt wird.
Die planfestgestellte 110-kV-Hochspannungsfreileitung Eula – Oberelsdorf dient der Versorgungssicherheit mit Elektroenergie im Raum Leipzig/West – Geithain – Oberelsdorf. Die Leitungsbaumaßnahmen sind notwendig geworden, da die bestehende Leitung bereits im Jahr 1926/27 errichtet worden ist und eine den heutigen Anforderungen genügende Stromübertragung nicht mehr gewährleisten kann. Sie ist großen Belastungen ausgesetzt, insbesondere seit Anlagen der erneuerbaren Energien (überwiegend Windkraftanlagen) hinzugekommen sind, deren Strom die Betreiber öffentlicher Netze abzunehmen haben.
Die Neubauleitung soll wie die bestehende Leitung in der Bauform der drei Ebenen („Tannenbaum“) errichtet werden, bei der sechs Leiterseile in drei Ebenen hängen und das Erdseil an der Mastspitze geführt wird.
Die Freileitung verläuft geradlinig von Eula bis zur K 7902 unter Umgehung von Siedlungs- und Waldgebieten. Bei dem Ersatzneubau kommen keine über die Erweiterung des Schutzstreifens hinaus gehende Eingriffe in Grundstücksflächen hinzu. Aufgrund der größeren Mastabstände verbreitert sich der Schutzstreifen von jetzt 12 bis 16 Meter zu beiden Seiten auf 13 bis 20 Meter. Dafür ist jedoch ein Vollerwerb des Eigentums nicht erforderlich. Als geringerer Eingriff genügt die Belastung mit einer dinglichen Sicherung, der persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der enviaM AG. Der Planfeststellungsbeschluss weist diese Flächen verbindlich aus. Die Entscheidung stellt zugleich die enteignungsrechtliche Grundlage für ihre Inanspruchnahme durch die enviaM AG dar. Soweit der Schutzstreifen nicht für die Bau-, Betriebs- oder Unterhaltungsmaßnahmen beansprucht werden muss, ist eine Nutzung, insbesondere die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, weiterhin möglich.
Gegen das Vorhaben sind keine grundsätzlichen Einwendungen vorgetragen worden. Den Hinweisen und Forderungen der Träger öffentlicher Belange ist durch Zusagen der Vorhabenträgerin Rechnung getragen worden.
Der Planfeststellungsbeschluss wird zu jedermanns Einsicht in den Stadtverwaltungen Kitzscher und Bad Lausick öffentlich ausgelegt. Zeitraum und genauer Ort werden rechtzeitig vorher öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Umsetzung des Vorhabens soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Bereits im nächsten Jahr sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein.