Medieninformationen 2014
[74/2014 - 10.09.2014]
Vogtlandkreis kann weiter investieren
Landesdirektion Sachsen gibt Nachtragshaushalt 2014 frei
Die Landesdirektion Sachsen hat die erste Nachtragssatzung des Vogtlandkreises für das Haushaltsjahr 2014 unter Auflagen genehmigt.
Der Nachtragshaushalt beinhaltet für 2014 Gesamtaufwendungen von ca. 233 Mio. Euro. Für die Fortführung von Investitionen ist eine Kreditaufnahme von 9,3 Mio. Euro vorgesehen. Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, wurde rückwirkend zum 1. Januar 2014 auf 32,5 Prozent festgesetzt. Ursprünglich betrug die Kreisumlage 31,5 Prozent.
Der Nachtragshaushalt 2014 des Vogtlandkreises ist nicht ausgeglichen. Es wird ein Fehlbetrag in Höhe von ca. 9,2 Mio. Euro erwartet. Der Landkreis konnte die dauernde Leistungsfähigkeit nicht über den gesamten Finanzplanungszeitraum nachweisen. Des Weiteren gelingt es dem Vogtlandkreis nicht, die Tilgungen für die bestehenden Kredite aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften. Die Zahlungsfähigkeit des Vogtlandkreises ist jedoch im Finanzplanungszeitraum gegeben.
Die Landesdirektion Sachsen konnte aufgrund der für die Kommunen bis zum Jahr 2016 geltenden Erleichterungen bei der Anwendung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens den Nachtragshaushalt als gesetzmäßig bewerten. Die vorgesehene Kreditaufnahme konnte somit unter Auflagen genehmigt werden.
Dem Vogtlandkreis wurde aufgegeben, die Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass mit dem Ablauf des Haushaltsjahres 2016 der Haushaltsausgleich nach den dann geltenden Maßstäben erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang ist ein Konzept zur Sicherstellung des Haushaltsausgleiches ab dem Haushaltsjahr 2017 vorzulegen. Darüber hinaus ist im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum die Liquidität ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen.
Der Nachtragshaushalt beinhaltet für 2014 Gesamtaufwendungen von ca. 233 Mio. Euro. Für die Fortführung von Investitionen ist eine Kreditaufnahme von 9,3 Mio. Euro vorgesehen. Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, wurde rückwirkend zum 1. Januar 2014 auf 32,5 Prozent festgesetzt. Ursprünglich betrug die Kreisumlage 31,5 Prozent.
Der Nachtragshaushalt 2014 des Vogtlandkreises ist nicht ausgeglichen. Es wird ein Fehlbetrag in Höhe von ca. 9,2 Mio. Euro erwartet. Der Landkreis konnte die dauernde Leistungsfähigkeit nicht über den gesamten Finanzplanungszeitraum nachweisen. Des Weiteren gelingt es dem Vogtlandkreis nicht, die Tilgungen für die bestehenden Kredite aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften. Die Zahlungsfähigkeit des Vogtlandkreises ist jedoch im Finanzplanungszeitraum gegeben.
Die Landesdirektion Sachsen konnte aufgrund der für die Kommunen bis zum Jahr 2016 geltenden Erleichterungen bei der Anwendung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens den Nachtragshaushalt als gesetzmäßig bewerten. Die vorgesehene Kreditaufnahme konnte somit unter Auflagen genehmigt werden.
Dem Vogtlandkreis wurde aufgegeben, die Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass mit dem Ablauf des Haushaltsjahres 2016 der Haushaltsausgleich nach den dann geltenden Maßstäben erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang ist ein Konzept zur Sicherstellung des Haushaltsausgleiches ab dem Haushaltsjahr 2017 vorzulegen. Darüber hinaus ist im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum die Liquidität ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen.