Medieninformationen 2014
[049/2014 - 04.06.2014]
Gemeinsame Medieninformation der Landesdirektion Sachsen und des Landkreises Mittelsachsen
Krisenstäbe proben die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Schwarzwild
Die Landesdirektion Sachsen und der Landkreis Mittelsachsen haben heute in einer gemeinsamen Stabsübung die Handlungsabläufe, die Koordination und die Kommunikation beim Ausbruch der Afrikanischen Schweinpest bei Schwarzwild geprobt.
Das Szenario: Ein Jäger findet am Sonntag vergangener Woche ein verendetes Wildschwein an einem Autobahnrastplatz. Nach Rücksprache mit dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt wird der Tierkörper an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen übergeben. Dort wird die Verdachtsdiagnose „Afrikanische Schweinepest“ gestellt und zur Überprüfung eine Probe zum Nationalen Referenzlabor (Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems) gebracht. Parallel dazu laufen bereits die Vorbereitungen für das Krisenmanagement im Sozialministerium, der Landesdirektion und dem Landratsamt Mittelsachsen. Als der Befund durch das Nationale Referenzlabor bestätigt wird, nehmen die Tierseuchenkrisenzentren in der Landesdirektion und beim Landkreis ihre Arbeit auf.
Zunächst wird ein Gefährdeter Bezirk mit einem Radius von ca. 50 Kilometern um die Fundstelle des verendeten Wildschweins festgelegt. Die Schweinebestände in diesem Bezirk werden ermittelt und von erlegten Wildschweinen weitere Proben genommen. Gefundene Wildschweinkadaver müssen in einem Gefährdeten Bezirk sofort gesichert und einer Untersuchung zugeführt werden. Im Gefährdeten Bezirk gelten weitreichende Sperrmaßnahmen für das Verbringen lebender Schweine sowie für Wildbret und Schweinefleisch. Sollte das Virus in einem Schweinezucht- oder Mastbetrieb nachgewiesen werden, müsste der Bestand gekeult werden.
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich von Osteuropa kommend weiter in Richtung Westen aus und hat die EU-Mitgliedstaaten Litauen und Polen bereits erreicht. In der Regel endet die fieberhafte Tiererkrankung schon nach wenigen Tagen tödlich. Das Virus ist sehr widerstandsfähig und kann sich in gekühltem Fleisch mehrere Monate und in gefrorenem Fleisch mehrere Jahre halten. Für Menschen stellt die Krankheit keine Gefahr dar.
Die Übung unterstreicht, dass Freistaat und Landkreis die Problematik einer möglichen Ausbreitung dieser Tierseuche sehr ernst nehmen und sich intensiv und praxisnah darauf vorbereiten. „Wir wirken hier sehr gut zusammen und können schnell handeln“, erklärt der zweite Beigeordnete des Landkreises und Vorsitzende des Krisenstabes, Dieter Steinert, als erstes Resümee der Übung.
Eine detaillierte Gesamtauswertung des Übungsgeschehens wird sich in den nächsten Wochen anschließen. „Die Übung ist wichtig, um in einer realen Seuchenlage effizient und abgestimmt reagieren zu können“ urteilt Jens Achterberg, der in der Landesdirektion das Tierseuchenkrisenzentrum leitet.
Schon jetzt empfehlen die Behörden Schweinehaltern, unbedingt die Tierseuchenalarmpläne im Hinblick auf Telefonnummern und Adressen der Fachämter zu überprüfen und ihre Mitarbeiter ausführlich zum Seuchenschutz zu belehren sowie Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt zu beachten.
Das Szenario: Ein Jäger findet am Sonntag vergangener Woche ein verendetes Wildschwein an einem Autobahnrastplatz. Nach Rücksprache mit dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt wird der Tierkörper an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen übergeben. Dort wird die Verdachtsdiagnose „Afrikanische Schweinepest“ gestellt und zur Überprüfung eine Probe zum Nationalen Referenzlabor (Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems) gebracht. Parallel dazu laufen bereits die Vorbereitungen für das Krisenmanagement im Sozialministerium, der Landesdirektion und dem Landratsamt Mittelsachsen. Als der Befund durch das Nationale Referenzlabor bestätigt wird, nehmen die Tierseuchenkrisenzentren in der Landesdirektion und beim Landkreis ihre Arbeit auf.
Zunächst wird ein Gefährdeter Bezirk mit einem Radius von ca. 50 Kilometern um die Fundstelle des verendeten Wildschweins festgelegt. Die Schweinebestände in diesem Bezirk werden ermittelt und von erlegten Wildschweinen weitere Proben genommen. Gefundene Wildschweinkadaver müssen in einem Gefährdeten Bezirk sofort gesichert und einer Untersuchung zugeführt werden. Im Gefährdeten Bezirk gelten weitreichende Sperrmaßnahmen für das Verbringen lebender Schweine sowie für Wildbret und Schweinefleisch. Sollte das Virus in einem Schweinezucht- oder Mastbetrieb nachgewiesen werden, müsste der Bestand gekeult werden.
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich von Osteuropa kommend weiter in Richtung Westen aus und hat die EU-Mitgliedstaaten Litauen und Polen bereits erreicht. In der Regel endet die fieberhafte Tiererkrankung schon nach wenigen Tagen tödlich. Das Virus ist sehr widerstandsfähig und kann sich in gekühltem Fleisch mehrere Monate und in gefrorenem Fleisch mehrere Jahre halten. Für Menschen stellt die Krankheit keine Gefahr dar.
Die Übung unterstreicht, dass Freistaat und Landkreis die Problematik einer möglichen Ausbreitung dieser Tierseuche sehr ernst nehmen und sich intensiv und praxisnah darauf vorbereiten. „Wir wirken hier sehr gut zusammen und können schnell handeln“, erklärt der zweite Beigeordnete des Landkreises und Vorsitzende des Krisenstabes, Dieter Steinert, als erstes Resümee der Übung.
Eine detaillierte Gesamtauswertung des Übungsgeschehens wird sich in den nächsten Wochen anschließen. „Die Übung ist wichtig, um in einer realen Seuchenlage effizient und abgestimmt reagieren zu können“ urteilt Jens Achterberg, der in der Landesdirektion das Tierseuchenkrisenzentrum leitet.
Schon jetzt empfehlen die Behörden Schweinehaltern, unbedingt die Tierseuchenalarmpläne im Hinblick auf Telefonnummern und Adressen der Fachämter zu überprüfen und ihre Mitarbeiter ausführlich zum Seuchenschutz zu belehren sowie Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt zu beachten.