Medieninformationen 2014
[20/2014 - 24.02.2014]
Weitere Baugenehmigung für die B 169
Landesdirektion Sachsen genehmigt Ausbau der B 169 südlich Greifendorf
Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der B 169 südlich von Greifendorf erteilt. Damit besteht für den Streckenabschnitt zwischen dem Rossauer Ortsteil Greifendorf und dem Striegistaler Ortsteil Arnsdorf Baurecht.
Die Ausbaustrecke hat eine Länge von 1,1 Kilometer. Der Ausbau erfolgt dreistreifig. Neben zwei 3,50 Meter breiten Richtungsfahrbahnen wird in Fahrtrichtung Chemnitz eine dritte, 3,25 Meter breite, Fahrbahn errichtet. Diese Ausbauform setzt die Charakteristik der erneuerten Straßenabschnitte zwischen Chemnitz und Döbeln fort.
Der Ausbau der B 169 ist dringend erforderlich, da sie eine der wichtigsten Güter- und Schwerverkehrsachsen im Bundesstraßennetz des Freistaates Sachsen ist. So wird für das Jahr 2020 ein Schwerverkehrsanteil von rund 20 Prozent prognostiziert.
Der Ausbau dient neben der Erhöhung der Durchlassfähigkeit vor allem der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Die B 169 weist zwischen Chemnitz und Riesa in kurzen Abständen Steigungs- und Gefällestrecken auf, die die Geschwindigkeit des Schwerverkehrs verringern. Im Zusammenwirken mit dem hohen Verkehrsaufkommen entsteht so ein großer Überholdruck. Da ein sicheres Überholen nur an wenigen Stellen möglich ist, führt dies zu riskanten Überholmanövern und in der Folge immer wieder zu Unfällen. Die Ausbaustrecke zwischen Greifendorf und Arnsdorf stellt mit ihrer Steigung einen solchen kritischen Abschnitt dar.
Des Weiteren ist die bestehende Straße aus heutiger Sicht mangelhaft trassiert. So schränkt kurz vor Greifendorf eine zu steile Kuppe, verbunden mit einer zu engen Kurve, die Sicht stark ein. Hier waren in den vergangenen Jahren die schwersten Unfälle zu verzeichnen. Mit dem Streckenausbau wird die Kuppe abgeflacht und der Kurvenradius vergrößert.
Zum Ausgleich der unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen. Der Nettoneuversiegelung von 8.057 Quadratmetern Boden stehen Kompensationsmaßnahmen in einem Umfang von 11.890 Quadratmetern gegenüber.
Im Einzelnen werden die infolge der Krümmungsverbesserung nicht mehr benötigten Flächen entsiegelt und damit biologisch aktive Böden wiederhergestellt. Des Weiteren werden straßenbegleitend einheimische Laubbaumarten und Sträucher gepflanzt sowie Grünlandstreifen angelegt. Abseits des Baugebietes wird ein Feuchtlebensraum, bestehend aus unterschiedlichen Gewässerflächen, einem Gehölzsaum sowie Flächen für die Ansiedlung von Feuchtstauden, errichtet.
Der Planfeststellungsbeschluss wird zu jedermanns Einsicht in den Gemeinden Rossau und Striegistal öffentlich ausgelegt und den Betroffenen zugestellt. Zeitraum und genauer Ort der Auslegung werden rechtzeitig vorher öffentlich bekanntgemacht.