Medieninformationen 2014
[59/2014 - 15.07.2014]
Ottendorf-Okrillas Nord-Süd-Achse wird sicherer
Landesdirektion Sachsen erteilt Baurecht für die Ertüchtigung der B 97 in der Ortslage Ottendorf-Okrilla
Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für den Anbau eines Geh- und Radweges auf der Westseite der Bundesstraße B 97 in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla im Teilabschnitt 2.1 erlassen.
Antragsteller und Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen. Auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses können nun die Ausschreibungs- und anschließend Bauarbeiten in Angriff genommen werden.
Derzeit ist die Verkehrssituation auf der B 97 in der Ortslage Ottendorf-Okrilla problematisch. Die Gehwege verfügen über eine häufig wechselnde Breite. Abschnittsweise beträgt diese nur 80 Zentimeter. Radwege existieren nicht. Radfahrer sind daher gezwungen, die hoch belastete Bundesstraße zu nutzen. Insgesamt ist die Verkehrssicherheit der Fußgänger und Radfahrer nur unzureichend gewährleistet.
Auf der B 97 musste wegen der zu kleinen Kurvenradien die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde beschränkt werden. Die Sichtverhältnisse, insbesondere in Fahrtrichtung Dresden, sind stark eingeschränkt. Am Gebäude Königsbrücker Straße 8 ist es auf Grund der beengten Verhältnisse bereits zu Anprallschäden gekommen.
Das Planungsverfahren zum Ausbau der B 97 in der Ortslage Ottendorf-Okrilla ist in drei Abschnitte unterteilt. Südlich des jetzt genehmigten Abschnittes schließt sich der Teilabschnitt 1 an. Dieser reicht bis rund 100 Meter nördlich der Kreuzung mit der Bahnhofstraße/Grünberger Straße. Im Norden führt der Teilabschnitt 2.2 vom jetzt genehmigten Abschnitt bis zum Ortsausgang. Für die Abschnitte 1 und 2.2 liegt bereits Baurecht vor. Dieses wurde am 15. August 2012 in Form einer Plangenehmigung erteilt.
Der jetzt genehmigte Ausbauabschnitt reicht von der Brücke über die Kleine Röder bis nördlich der Einmündung der Bergstraße. Er hat eine Länge von rund 300 Metern. Die Genehmigung umfasst - neben dem Anbau des Geh- und Radweges an der Straßenwestseite - den grundhaften Ausbau der Fahrbahn der Bundesstraße. Dabei wird auch die Linienführung der sogenannten Hirschkurve verbessert. Des Weiteren wurde der Aus- und Neubau des Gehweges auf der Ostseite der Bundesstraße genehmigt.
Der gemeinsame Geh- und Radweg wird mit einer Mindestbreite von 2,50 Meter als Zweirichtungsradweg und einem Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn von 0,50 Meter ausgebaut. Als Belag kommt Betonsteinpflaster zum Einsatz.
Das genehmigte Vorhaben verbessert die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer grundlegend. Von besonderer Bedeutung ist dies für die zahlreichen Schüler, deren Schulweg entlang der B 97 führt. Darüber hinaus erleichtert und fördert die Errichtung des Geh- und Radweges den Fahrradverkehr.
Zur Kompensation der mit dem Bau des Geh- und Radweges verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft ist eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. So werden beispielsweise leerstehende Gebäude an der B 97 abgerissen und die Flächen entsiegelt. Entlang der Bundestraße werden neue Gehölze angepflanzt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla öffentlich ausgelegt.
Antragsteller und Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen. Auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses können nun die Ausschreibungs- und anschließend Bauarbeiten in Angriff genommen werden.
Derzeit ist die Verkehrssituation auf der B 97 in der Ortslage Ottendorf-Okrilla problematisch. Die Gehwege verfügen über eine häufig wechselnde Breite. Abschnittsweise beträgt diese nur 80 Zentimeter. Radwege existieren nicht. Radfahrer sind daher gezwungen, die hoch belastete Bundesstraße zu nutzen. Insgesamt ist die Verkehrssicherheit der Fußgänger und Radfahrer nur unzureichend gewährleistet.
Auf der B 97 musste wegen der zu kleinen Kurvenradien die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde beschränkt werden. Die Sichtverhältnisse, insbesondere in Fahrtrichtung Dresden, sind stark eingeschränkt. Am Gebäude Königsbrücker Straße 8 ist es auf Grund der beengten Verhältnisse bereits zu Anprallschäden gekommen.
Das Planungsverfahren zum Ausbau der B 97 in der Ortslage Ottendorf-Okrilla ist in drei Abschnitte unterteilt. Südlich des jetzt genehmigten Abschnittes schließt sich der Teilabschnitt 1 an. Dieser reicht bis rund 100 Meter nördlich der Kreuzung mit der Bahnhofstraße/Grünberger Straße. Im Norden führt der Teilabschnitt 2.2 vom jetzt genehmigten Abschnitt bis zum Ortsausgang. Für die Abschnitte 1 und 2.2 liegt bereits Baurecht vor. Dieses wurde am 15. August 2012 in Form einer Plangenehmigung erteilt.
Der jetzt genehmigte Ausbauabschnitt reicht von der Brücke über die Kleine Röder bis nördlich der Einmündung der Bergstraße. Er hat eine Länge von rund 300 Metern. Die Genehmigung umfasst - neben dem Anbau des Geh- und Radweges an der Straßenwestseite - den grundhaften Ausbau der Fahrbahn der Bundesstraße. Dabei wird auch die Linienführung der sogenannten Hirschkurve verbessert. Des Weiteren wurde der Aus- und Neubau des Gehweges auf der Ostseite der Bundesstraße genehmigt.
Der gemeinsame Geh- und Radweg wird mit einer Mindestbreite von 2,50 Meter als Zweirichtungsradweg und einem Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn von 0,50 Meter ausgebaut. Als Belag kommt Betonsteinpflaster zum Einsatz.
Das genehmigte Vorhaben verbessert die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer grundlegend. Von besonderer Bedeutung ist dies für die zahlreichen Schüler, deren Schulweg entlang der B 97 führt. Darüber hinaus erleichtert und fördert die Errichtung des Geh- und Radweges den Fahrradverkehr.
Zur Kompensation der mit dem Bau des Geh- und Radweges verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft ist eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. So werden beispielsweise leerstehende Gebäude an der B 97 abgerissen und die Flächen entsiegelt. Entlang der Bundestraße werden neue Gehölze angepflanzt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla öffentlich ausgelegt.