Medieninformationen 2014
[080/2014 - 13.10.2014]
Landesdirektion Sachsen erklärt Ortschaftsratswahl in Holzhausen für gültig
Die Landesdirektion Sachsen hat die Wahlunterlagen der Ortschaftsratswahl in Holzhausen geprüft und nun die Wahl vom 25. Mai 2014 sowie die Teilwiederholungswahl vom 31. August 2014 für gültig erklärt.
Die Wahlen der 14 Ortschaftsräte in der Stadt Leipzig wurden am 25. Mai 2014 durchgeführt. Mit Bescheid vom 17. Juni 2014 erklärte die Landesdirektion Sachsen die Wahl in Holzhausen im Wahlbezirk 3519 für ungültig, weil zwei nicht wahlberechtigte Wähler zur Wahl zugelassen wurden. Dies konnte aufgrund des engen Wahlergebnisses Auswirkungen auf die Sitzverteilung haben. Gleichzeitig ordnete die Landesdirektion Sachsen unverzüglich eine Teilwiederholungswahl für den Wahlbezirk 3519 an. Diese Teilwiederholungswahl wurde am 31. August 2014 durchgeführt.
Bei der am 29. September 2014 in der Stadtverwaltung Leipzig durchgeführten Prüfung der Wahlunterlagen wurden keine Verstöße festgestellt, die das Wahlergebnis beeinflussen konnten.
Die Wahlen der 14 Ortschaftsräte in der Stadt Leipzig wurden am 25. Mai 2014 durchgeführt. Mit Bescheid vom 17. Juni 2014 erklärte die Landesdirektion Sachsen die Wahl in Holzhausen im Wahlbezirk 3519 für ungültig, weil zwei nicht wahlberechtigte Wähler zur Wahl zugelassen wurden. Dies konnte aufgrund des engen Wahlergebnisses Auswirkungen auf die Sitzverteilung haben. Gleichzeitig ordnete die Landesdirektion Sachsen unverzüglich eine Teilwiederholungswahl für den Wahlbezirk 3519 an. Diese Teilwiederholungswahl wurde am 31. August 2014 durchgeführt.
Bei der am 29. September 2014 in der Stadtverwaltung Leipzig durchgeführten Prüfung der Wahlunterlagen wurden keine Verstöße festgestellt, die das Wahlergebnis beeinflussen konnten.