Medieninformationen 2014
[047/2014 - 19.05.2014]
Hochwasserschutz zwischen Torgau-Glacis und Polbitz kann verbessert werden
Landesdirektion Sachsen gibt mit Planfeststellungsbeschluss grünes Licht für Instandsetzungsmaßnahmen
Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt den Plan für das Vorhaben der grundhafte Instandsetzung des Deiches zwischen Torgau-Glacis und Polbitz festgestellt. Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen ist nun berechtigt, mit der Instandsetzung des maroden Deiches zu beginnen. Der Beschluss ist sofort vollziehbar.
Der betreffende Deichabschnitt befindet sich im Landkreis Nordsachsen, rund 10 Kilometer nördlich der Kreisstadt Torgau. Die Gemarkung gehört zur Gemeinde Elsnig, die Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Dommitzsch ist.
Derzeit ist die Standsicherheit im Hochwasserfall auf der gesamten Deichlänge beeinträchtigt, hauptsächlich aufgrund von Deichdurchsickerungen und Deichunterströmungen, verbunden mit Qualmwasseraustritten. Die Deichhöhe ist abschnittsweise zu gering, die Böschungsneigungen und die Kronenbreite des Deiches entsprechen nicht den technischen Regelwerken. Zudem fehlen Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten zur Deichunterhaltung und Deichverteidigung.
Ausgehend von diesen Defiziten sind umfangreiche Arbeiten zur Herstellung der Funktions- und Standsicherheit der Hochwasserschutzanlage erforderlich, um vor einem Hochwasser mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren (HQ (100) zu schützen. Diese umfassen folgende Maßnahmen:
- DIN-gerechte Instandsetzung des Deiches auf einer Länge von 990 Metern auf der bestehenden Deichlinie:
- teilweise Erhöhung des Deiches auf die Wasserspiegellage des Bemessungshochwassers HQ (100) einschließlich eines Freibords von einem Meter,
- Verbreiterung der Deichkronenbreite auf drei Meter,
- Herstellung einer einheitlichen 1 : 3 geneigten land- und wasserseitigen Böschung gemäß den Regelwerken im Bereich der Krone und auf der Landseite, d.h. unter Beibehaltung des wasserseitigen Deichfußes
- Ausbau des Deiches als Dreizonendeich mit innenliegender mineralischer Dichtung,
- Anpassung einer Deichüberfahrt einschließlich Wegeanschluss,
- Anlegung eines Deichverteidigungsweges einschließlich einer Ausweichstelle auf der landseitigen Berme,
- Gewährleistung eines beidseitig fünf Meter breiten Schutzstreifens.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses sowie des festgestellten Planes werden demnächst in der Gemeinde Elsnig zwei Wochen zu jedermanns Einsicht ausliegen. Ort und Zeit der Auslegung werden rechtzeitig ortsüblich in der Gemeinde Elsnig bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung wird dann auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachungen einsehbar sein.