Medieninformationen 2014
[017/2014 - 12.02.2014]
Landkreis Bautzen kann investieren
Landesdirektion Sachsen gibt den Kreishaushalt für 2014 frei
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den Haushalt 2014 des Landkreises Bautzen zur Bewirtschaftung freigegeben. Die vom Landkreis geplante Aufnahme von Krediten und Verpflichtungsermächtigungen wurde genehmigt.
Der vom Kreistag des Landkreises Bautzen am 9. Dezember 2013 verabschiedete Haushalt hat ein Volumen in Höhe von rund 468,3 Mio. Euro. Es sind Kreditaufnahmen in Höhe von 3,5 Mio. Euro vorgesehen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt für das Haushaltsjahr 2014 292.000 Euro. Die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sollen im Zeitraum 2015 bis 2017 zur Auszahlung gelangen und werden nahezu vollständig über Kreditaufnahmen finanziert. Die vom Kreistag beschlossene Höhe der Kreisumlage, mit der sich die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushalts beteiligen, beträgt 31,4 Prozent.
Die Pro-Kopf-Verschuldung des Landkreises Bautzen, die am 31. Dezember 2013 rund 138 Euro je Kreiseinwohner betrug, wird sich bis zum 31. Dezember 2016 auf rund 151 Euro je Einwohner erhöhen. Damit wird die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro je Einwohner weiterhin deutlich unterschritten. Der Landkreis Bautzen beabsichtigt, im Jahr 2017 keine Kredite mehr in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise wird er die Kreditverbindlichkeiten zum Stand 31. Dezember 2017 auf rund 142 Euro je Einwohner reduzieren.
Die Landesdirektion Sachsen konnte die beantragten Kreditaufnahmen in voller Höhe genehmigen, da die erforderliche Leistungsfähigkeit des Landkreises gegeben ist. Die Kredite werden überwiegend zur Finanzierung bereits begonnener und neuer Investitionen in die Infrastruktur eingesetzt. Dies betrifft im Wesentlichen den Schulhausbau sowie den Bau von Kreisstraßen. Positiv ist zu bewerten, dass die Liquidität des Landkreises Bautzen sowohl im Haushaltsjahr 2014 als auch innerhalb des gesamten Finanzplanungszeitraumes bis 2017 gewahrt bleibt.
Als kritisch bewertet die Landesdirektion Sachsen, dass der Haushalt 2014 nahezu keine Reserven beinhaltet. Damit fehlt die Möglichkeit, bestehenden Haushaltsrisiken – so z. B. im Bereich der Hilfen für Asylbewerber, aber auch bei den Sachaufwendungen - gegenzusteuern.
Um seine Handlungsfähigkeit zu bewahren, ist der Landkreis daher zur sparsamen Haushaltsführung und zur konsequenten Ausschöpfung seiner Einnahmemöglichkeiten aufgefordert.