Medieninformationen 2023
[076/2023 - 22.12.2023]
Pirnaer Ortsteil Zuschendorf künftig besser vor Überflutung geschützt
Landesdirektion Sachsen genehmigt Hochwasserschutzmaßnahmen an der Seidewitz
Zum besseren Schutz im Hochwasserfall hat die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung die Umgestaltung der Seidewitz in Pirna-Zuschendorf genehmigt. Der Fluss soll auf einer Länge von rund 215 Metern breiter und tiefer werden und so den Pirnaer Ortsteil besser vor Überflutungen schützen. Gebaut werden soll zwischen der Liebstädter Straße 51 und der Brücke Liebstädter Straße / Walter-Schmiedel-Weg.
„Dass auch ein kleiner Fluss wie die Seidewitz eine extrem zerstörerische Kraft entwickeln kann, mussten die Anwohner von Zuschendorf beim Hochwasser 2002 schon einmal hautnah miterleben. Die nun genehmigten Maßnahmen sind also ein wichtiger Baustein für den Schutz der Menschen vor Ort. Und auch die umliegende Flora und Fauna wird dadurch besser erhalten werden können“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Ziel des Vorhabens ist es, die Ortslage Pirna-Zuschendorf im Falle eines Hochwassers der Seidewitz, wie es statistisch alle fünfundzwanzig bis fünfzig Jahre auftritt, zu schützen. Dafür soll der rund 25 Kilometer lange Nebenfluss der Gottleuba linksseitig in geschwungenem Verlauf verbreitert und mit einer Niedrigwasserrinne ausgestattet werden. Auch die Sicherung der Fundamente der rechts- und linksseitigen Stützmauern und der Brücke Liebstädter Straße ist vorgesehen. Teilweise soll die neu gestaltete Böschung mit Wasserbausteinen versehen und begrünt werden.
Da die Baumaßnahmen zum großen Teil direkt im Gewässer umgesetzt werden, hat die Landesdirektion Sachsen die Begleitung der Bauarbeiten durch einen Fischereisachverständigen sowie eine fachlich qualifizierte ökologische Baubegleitung angeordnet. Ziel ist es, baubedingte Beeinträchtigungen der Gewässerfauna so gering wie möglich zu halten. Auch weitere Kompensationsmaßnahmen wie standortgerechte Baumpflanzungen und eine neue Grünfläche sind geplant.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgerinnen und Bürgern, die Einwendungen erhoben haben, zeitnah zugestellt. Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in der Stadt Pirna wird vorbereitet und gesondert bekannt gegeben. Während des Auslegungszeitraums können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen zudem auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen eingesehen werden.
Anlage: Übersichtskarte
„Dass auch ein kleiner Fluss wie die Seidewitz eine extrem zerstörerische Kraft entwickeln kann, mussten die Anwohner von Zuschendorf beim Hochwasser 2002 schon einmal hautnah miterleben. Die nun genehmigten Maßnahmen sind also ein wichtiger Baustein für den Schutz der Menschen vor Ort. Und auch die umliegende Flora und Fauna wird dadurch besser erhalten werden können“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Ziel des Vorhabens ist es, die Ortslage Pirna-Zuschendorf im Falle eines Hochwassers der Seidewitz, wie es statistisch alle fünfundzwanzig bis fünfzig Jahre auftritt, zu schützen. Dafür soll der rund 25 Kilometer lange Nebenfluss der Gottleuba linksseitig in geschwungenem Verlauf verbreitert und mit einer Niedrigwasserrinne ausgestattet werden. Auch die Sicherung der Fundamente der rechts- und linksseitigen Stützmauern und der Brücke Liebstädter Straße ist vorgesehen. Teilweise soll die neu gestaltete Böschung mit Wasserbausteinen versehen und begrünt werden.
Da die Baumaßnahmen zum großen Teil direkt im Gewässer umgesetzt werden, hat die Landesdirektion Sachsen die Begleitung der Bauarbeiten durch einen Fischereisachverständigen sowie eine fachlich qualifizierte ökologische Baubegleitung angeordnet. Ziel ist es, baubedingte Beeinträchtigungen der Gewässerfauna so gering wie möglich zu halten. Auch weitere Kompensationsmaßnahmen wie standortgerechte Baumpflanzungen und eine neue Grünfläche sind geplant.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgerinnen und Bürgern, die Einwendungen erhoben haben, zeitnah zugestellt. Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in der Stadt Pirna wird vorbereitet und gesondert bekannt gegeben. Während des Auslegungszeitraums können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen zudem auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen eingesehen werden.
Anlage: Übersichtskarte